# Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich mein Abo mitten im Monat kündige?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Konsumentenschutzrecht
- Published: 2026-10-26
- Last updated: 2026-10-26
- Canonical: https://lawasked.com/at/consumer-law/bekomme-ich-mein-geld-zuruck-wenn-ich-mein

## Question

Ich wohne in Wien und habe vor drei Monaten ein Online-Abo für eine Design-Software abgeschlossen. Das Abo kostet monatlich 30 Euro und ich habe am Anfang des letzten Monats, also am 1. Oktober, direkt für den gesamten Monat im Voraus bezahlt. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass die Software bei mir ständig abstürzt und ich sie kaum sinnvoll nutzen kann. Ich habe schon mehrmals versucht, den Kundensupport zu kontaktieren, um das Problem zu melden, aber ich bekomme nur automatisierte Antworten und keine echte Hilfe. Deshalb habe ich mich jetzt entschieden, den Vertrag per E-Mail sofort aufzulösen. Da wir heute schon den 20. Oktober haben, habe ich die Software ja nur etwa 20 Tage lang genutzt. Ich möchte wissen, wie es jetzt mit dem Geld aussieht, das ich für den restlichen Monat, also für die verbleibenden 10 Tage, bereits im Voraus bezahlt habe. Muss mir der Anbieter diesen Teil des Geldes eigentlich zurücküberweisen, wenn ich den Vertrag auflöse? Und darf der mir den Zugang zur Software sofort sperren, wenn ich das Abo kündige, auch wenn ich noch ein paar Dateien darin gespeichert habe?

## Summary

Ja, Sie haben Anspruch auf die Rückerstattung des für die restlichen 10 Tage im Voraus bezahlten Betrags. Der Anbieter darf zudem Ihren Zugang sperren, muss Ihnen aber Ihre erstellten Dateien zur Verfügung stellen.

## Analysis

Da Sie Ihr Abo aufgrund der ständigen Abstürze der Software auflösen, haben Sie rechtliche Ansprüche auf Rückzahlung. Das Gesetz besagt: "Allfällige Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsauflösung sind jedoch zur Gänze zurückzuerstatten" [1]. Das bedeutet für Sie, dass der Anbieter Ihnen die 10 Tage, für die Sie bereits am 1. Oktober bezahlt haben, komplett zurückerstatten muss. Da die Software mangelhaft war, schulden Sie für diesen Zeitraum auch kein Entgelt [2]. Ein Entgelt ist eine Gebühr oder ein Preis, den Sie für eine Leistung bezahlen.

Was den Zugang zur Software betrifft, darf der Anbieter die Nutzung unterbinden, indem er "den Zugang des Verbrauchers zur digitalen Leistung oder das Nutzerkonto des Verbrauchers sperrt" [1]. Das heißt, er darf Ihren Account sofort sperren, sobald die Kündigung wirksam ist. 

Aber Vorsicht wegen Ihrer Dateien: Wenn Sie Inhalte in der Software erstellt haben, die keine personenbezogenen Daten (also keine Informationen über Ihre Identität) sind, muss der Anbieter Ihnen diese auf Verlangen zur Verfügung stellen. Dies muss "kostenfrei, ohne Behinderung durch den Unternehmer, in angemessener Frist und in einem allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format" geschehen [1]. Sie müssen also sicherstellen, dass Sie Ihre Dateien sichern, bevor der Zugang gesperrt wird.

Es bleibt unklar, ob der Anbieter die Rückzahlung sofort oder erst nach einer gewissen Bearbeitungszeit leisten muss, da das Gesetz hier keine exakte Frist in Tagen nennt.

## Statutory citations

- Verbrauchergewährleistungsgesetz, Verbrauchergewährleistungsgesetz § 24 - Pflichten des Unternehmers bei Vertragsauflösung [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011654)
  > Allfällige Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsauflösung sind jedoch zur Gänze zurückzuerstatten.
- Verbrauchergewährleistungsgesetz, Verbrauchergewährleistungsgesetz § 24 - Pflichten des Unternehmers bei Vertragsauflösung [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011654)
  > Der Unternehmer kann jede weitere Nutzung der digitalen Leistung durch den Verbraucher unterbinden, indem er etwa ... den Zugang des Verbrauchers zur digitalen Leistung oder das Nutzerkonto des Verbrauchers sperrt.
- Verbrauchergewährleistungsgesetz, Verbrauchergewährleistungsgesetz § 25 - Pflichten des Verbrauchers bei Vertragsauflösung [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011654)
  > Der Verbraucher schuldet kein Entgelt für die Nutzung der digitalen Leistung für den Zeitraum, in dem diese mangelhaft war.

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