# Gilt das neue Verbraucherschutzrecht auch für meinen alten Vertrag?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Konsumentenschutzrecht
- Published: 2026-10-28
- Last updated: 2026-10-28
- Canonical: https://lawasked.com/at/consumer-law/gilt-das-neue-verbraucherschutzrecht-auch-fur-meinen-alten

## Question

Ich brauche bitte einmal Hilfe bei einer Sache, die mich in Wien ziemlich beschäftigt. Es geht um einen Vertrag für ein Abo, den ich schon vor vielen Jahren, genauer gesagt im Jahr 2003, abgeschlossen habe. Damals war alles ganz normal, aber jetzt im letzten Monat gab es plötzlich eine massive Preiserhöhung um fast 15 Euro pro Monat, und die Bedingungen für die Kündigung wurden auch noch viel komplizierter gemacht. Ich habe schon versucht, mit dem Kundenservice zu telefonieren und denen zu erklären, dass ich das so nicht akzeptiere, weil ich finde, dass die neuen Regeln eigentlich viel fairer für uns Kunden sind. Die Mitarbeiter am Telefon haben aber nur gesagt, dass mein Vertrag alt ist und deshalb die alten, strengeren Regeln gelten, die sie damals vereinbart haben. Jetzt bin ich total verunsichert. Ich habe irgendwo gelesen, dass sich beim Verbraucherschutz viel geändert hat. Ich frage mich jetzt ganz konkret: Gelten für meinen Vertrag aus dem Jahr 2003 eigentlich die neuen, verbesserten Schutzbestimmungen, die erst später eingeführt wurden, oder muss ich mich wirklich an die alten Regeln halten, die zum Zeitpunkt des Unterschreibens gültig waren? Das wäre echt wichtig für mich zu wissen, ob ich jetzt kündigen kann oder nicht.

## Summary

Es kommt darauf an, welche spezifischen Regeln Sie meinen. Für bestimmte Bestimmungen gilt, dass bei Verträgen aus dem Jahr 2003 die damals gültigen Regeln weiterhin Anwendung finden.

## Analysis

Ob die neuen, verbesserten Schutzbestimmungen für Ihren Vertrag aus dem Jahr 2003 gelten, hängt davon ab, um welche gesetzlichen Regelungen es sich handelt. Das Gesetz unterscheidet hier sehr genau zwischen verschiedenen Vorschriften.

Für bestimmte Paragrafen des Konsumentenschutzgesetzes (wie die §§ 5b, 13a und 31a) gilt eine besondere Übergangsregelung. Das Gesetz besagt: "Auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, sind diese Bestimmungen in ihrer bisher geltenden Fassung anzuwenden" [1]. Das bedeutet für Sie, dass wenn Ihre Beschwerde sich auf diese speziellen Punkte bezieht, die Regeln gelten, die zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses im Jahr 2003 gültig waren. Die neueren, strengeren Schutzrechte für diese Bereiche greifen bei Ihrem alten Vertrag also nicht.

Andere Regelungen werden anders gehandhabt. Es gibt Bestimmungen, die erst ab einem bestimmten Datum für neue Sachverhalte gelten. So treten bestimmte Paragrafen (wie die §§ 27b bis 27i, 28a und 42) erst ab dem 1. Juli 2004 in Kraft und "sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt verwirklicht werden" [2]. Das bedeutet, dass diese Regeln nur für Ereignisse gelten, die nach diesem Datum eingetreten sind.

Da Sie eine Preiserhöhung und neue Kündigungsbedingungen im letzten Monat erlebt haben, ist unklar, ob diese Änderungen durch die oben genannten Paragrafen geschützt sind oder ob sie unter andere, neuere Gesetze fallen, die nicht in den bereitgestellten Texten stehen. Die bereitgestellten Gesetzestexte klären nicht abschließend, ob die Preiserhöhung oder die Kündigungsregeln unter die Bereiche fallen, die für alte Verträge unverändert bleiben oder unter die neuen Regeln fallen. Bitte beachten Sie, dass auch landesrechtliche oder spezielle Bestimmungen für bestimmte Branchen zusätzliche Regeln enthalten können.

## Statutory citations

- Konsumentenschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz § 41a - § 41a [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462)
  > Auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, sind diese Bestimmungen in ihrer bisher geltenden Fassung anzuwenden.
- Konsumentenschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz § 41a - § 41a [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462)
  > Sie sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt verwirklicht werden.

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