# Was kann ich bei einem Online-Kauf von vor ein paar Jahren noch machen?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Konsumentenschutzrecht
- Published: 2026-10-24
- Last updated: 2026-10-24
- Canonical: https://lawasked.com/at/consumer-law/kann-ich-bei-einem-online-kauf-von-vor

## Question

Ich habe mich in Wien mit einem Problem herumschlagen. Im November 2022 habe ich in einem Online-Shop ein teures Tablet für genau 850 Euro bestellt. Das Gerät wurde mir Anfang Dezember 2022 geliefert. Leider gab es schon nach drei Monaten massive Probleme mit dem Akku, der plötzlich ständig leer war. Ich habe mich sofort beim Kundenservice gemeldet und wollte mein Geld zurück oder ein neues Gerät, aber die haben mich einfach abgewimmelt. Die meinten, die Garantie sei vorbei und ich solle mich an den Hersteller wenden. Ich habe es jetzt auch noch einmal schriftlich versucht und sogar angerufen, aber die bleiben stur und sagen, dass mein Vertrag von damals nicht mehr unter die neuen Regeln fällt, weil der Kauf schon so lange her ist. Jetzt bin ich total verunsichert. Ich weiß nicht, ob ich rechtlich noch irgendwas gegen diesen Shop unternehmen kann, auch wenn der Kauf schon über ein Jahr her ist und die ganze Sache im Jahr 2022 abgelaufen ist. Gilt für mich noch der alte Schutz oder sind meine Chancen da gleich null?

## Summary

Ja, Sie haben grundsätzlich noch rechtliche Ansprüche, da Ihr Kaufvertrag aus dem Jahr 2022 unter die geltenden Schutzbestimmungen fällt. Die Behauptung des Shops, Ihr Vertrag falle nicht unter die aktuellen Regeln, ist rechtlich nicht haltbar.

## Analysis

In Ihrem Fall ist entscheidend, wann der Vertrag über das Tablet abgeschlossen wurde. Da Sie das Gerät im November 2022 bestellt haben, unterliegt Ihr Kauf den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Das Gesetz regelt durch Übergangsbestimmungen, welche Version der Regeln für alte Verträge gilt.

Das Gesetz besagt: "Die §§ 3, 12a, 16, 20 und 26b in der in Abs. 12 genannten Fassung sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen worden sind" [cite:at-kschg-sec41a-p13]. Das bedeutet, dass für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden, die entsprechenden Schutzvorschriften (wie etwa zum Thema Gewährleistung oder Informationspflichten) gelten. Da Ihr Kauf im Jahr 2022 stattfand, sind Sie durch diese Bestimmungen geschützt.

Der Shop versucht offenbar, sich darauf zu berufen, dass neue Regeln nicht rückwirkend gelten. Allerdings stellt das Gesetz klar, dass Verträge, die nach dem Jahr 2001 abgeschlossen wurden, unter die genannten Paragrafen fallen [cite:at-kschg-sec41a-p13]. Die Ausnahme für sehr alte Verträge gilt nur für Käufe, die vor dem 1. Juni 2000 getätigt wurden [cite:at-kschg-sec41a-p9]. Da Ihr Tablet-Kauf weit nach diesem Datum liegt, greift die Argumentation des Shops nicht.

Es bleibt jedoch zu klären, ob die spezifischen Mängelrechte (Gewährleistung), die Sie geltend machen wollen, in der Fassung, die für 2022 gilt, noch innerhalb der Verjährungsfrist liegen. Das Gesetz regelt zwar, welche Paragrafen auf Ihren Vertrag anzuwenden sind, aber die konkrete Dauer, wie lange Sie für einen Defekt am Akku reklamieren können, hängt von der genauen Ausgestaltung der Gewährleistungsfrist ab.

## Statutory citations

- Konsumentenschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz § 41a - § 41a [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462)
  > Die §§ 3, 12a, 16, 20 und 26b in der in Abs. 12 genannten Fassung sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen worden sind.
- Konsumentenschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz § 41a - § 41a [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462)
  > Die in Abs. 8 genannten Bestimmungen sind auf Verträge, die vor dem 1. Juni 2000 geschlossen worden sind, nicht anzuwenden.

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