# Was kann ich tun, wenn ich an der Grenze abgewiesen wurde?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Fremden- und Asylrecht
- Published: 2026-10-31
- Last updated: 2026-10-31
- Canonical: https://lawasked.com/at/immigration/kann-ich-tun-wenn-ich-der-grenze-abgewiesen

## Question

Ich bin vor etwa zwei Wochen, am 14. Oktober, mit dem Zug von Ungarn aus Richtung Österreich gefahren, weil ich hier Schutz suchen möchte. Als ich an der Grenze angekommen bin, haben mich die Beamten gestoppt und mir gesagt, dass ich nicht einreisen darf. Sie haben mich direkt wieder zurückgeschickt und gesagt, dass mein Antrag auf Schutz so nicht geht. Ich war total verwirrt und wusste nicht, was ich machen soll. Ich habe vor Ort versucht, mit den Leuten zu reden und habe erklärt, dass ich wirklich Hilfe brauche, aber sie waren sehr streng und haben mich einfach weggeschickt. Seit diesem Vorfall sind jetzt schon zehn Tage vergangen und ich sitze jetzt in einer Unterkunft in der Nähe der Grenze. Ich habe mich schon bei ein paar Organisationen erkundigt, aber die konnten mir nicht genau sagen, ob ich gegen diese Entscheidung, dass ich nicht rein darf, überhaupt noch etwas rechtlich unternehmen kann oder ob das jetzt einfach so gilt. Ich möchte wissen, ob ich gegen diese Zurückweisung vorgehen kann und wie lange ich Zeit dafür habe, auch wenn die Regeln für solche Fälle sich vielleicht geändert haben. Kann ich noch gegen diese Entscheidung kämpfen?

## Summary

Ja, es ist grundsätzlich möglich, gegen eine solche Entscheidung vorzugehen. Das Gesetz sieht vor, dass Beschwerden gegen eine Zurückweisung an der Grenze möglich sind.

## Analysis

In Ihrem Fall wurden Sie am 14. Oktober an der Grenze von Ungarn nach Österreich abgewiesen. Das Gesetz regelt, dass gegen solche Maßnahmen rechtlich vorgegangen werden kann. Konkret besagt das Gesetz, dass "Für Beschwerden gegen eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG... gelten die Bestimmungen des 5. Abschnittes des 4. Hauptstückes auch nach Ende seiner Anwendbarkeit" [1]. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, eine Beschwerde (ein rechtliches Mittel, um eine Entscheidung anzufechten) gegen die Entscheidung der Beamten einzulegen, die Sie nicht einreisen ließen [1]. 

Obwohl Sie angeben, dass bereits zehn Tage vergangen sind, stellt das Gesetz sicher, dass die Regeln für Beschwerden gegen eine Zurückweisung weiterhin anwendbar sind [1]. Die Bestimmungen zur Rechtsfolge in Bezug auf Ihren Antrag auf internationalen Schutz (das Verfahren, um Schutz vor Verfolgung zu erhalten) bleiben bestehen [1]. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die bereitgestellten Gesetzestexte keine spezifischen Fristen (Zeitlimits) für die Einreichung dieser Beschwerde nennen. Es bleibt daher unklar, ob die zehn Tage, die seit Ihrem Vorfall am 14. Oktober vergangen sind, bereits dazu geführt haben, dass eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Zudem gibt der Text keine Auskunft darüber, bei welcher Behörde Sie den Antrag genau stellen müssen. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesgesetzen auch internationale Abkommen oder spezifische Verwaltungsregeln gelten können, die Sie prüfen sollten.

## Statutory citations

- Asylgesetz 2005, Asylgesetz 2005 § 75 - Übergangsbestimmungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240)
  > Für Beschwerden gegen eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG und die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag auf internationalen Schutz (§ 41 Abs. 2 und 3) gelten die Bestimmungen des 5. Abschnittes des 4. Hauptstückes auch nach Ende seiner Anwendbarkeit
- Asylgesetz 2005, Asylgesetz 2005 § 75 - Übergangsbestimmungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240)
  > Liegen bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes die technischen Voraussetzungen für eine Ausstellung der Karte für Asylberechtigte noch nicht vor, ist diese nach Wegfall des Hinderungsgrundes auszufolgen.

---
General information only, not legal advice. See https://lawasked.com/disclaimer
