# Welche Regeln gelten für mein Asylverfahren, wenn mein Antrag schon vor Ende 2013 gestellt wurde?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Fremden- und Asylrecht
- Published: 2026-11-01
- Last updated: 2026-11-01
- Canonical: https://lawasked.com/at/immigration/welche-regeln-gelten-fur-mein-asylverfahren-wenn-mein

## Question

Servus, ich brauche bitte Hilfe bei einer Sache, die mich echt fertig macht. Ich lebe jetzt schon eine ganze Weile in Österreich und mein ganzes Verfahren läuft schon seit längerem. Ich habe meinen Antrag damals im November 2013 gestellt, also noch vor dem Jahreswechsel 2013 auf 2014. Jetzt habe ich von einer Bekannten gehört, dass sich die Gesetze rund um das Asylverfahren um einen großen Zeitraum herum massiv geändert haben sollen. Mein Anwalt hat mir zwar gesagt, dass er sich das anschaut, aber ich verstehe den Unterschied einfach nicht. Es geht mir darum, ob für meinen Fall noch die alten Regeln gelten, die vor dem 1. Jänner 2014 gültig waren, oder ob plötzlich die neuen Bestimmungen ab 2014 für mich wichtig werden, obwohl ich schon mitten im Prozess stecke. Ich habe schon versucht, selbst in alten Dokumenten zu lesen, aber das ist alles so kompliziert und ich blicke bei den ganzen Daten nicht mehr durch. Kann mir jemand erklären, wie das zeitlich genau abläuft? Also, welche Paragrafen gelten für jemanden, der schon vor dem 1. Jänner 2014 hier war, und welche sind dann am 31. Dezember 2013 einfach weggefallen?

## Summary

Es kommt darauf an, welche spezifischen Paragrafen Ihr Verfahren betreffen, da zum 1. Jänner 2014 viele alte Regeln durch neue ersetzt wurden. Während einige Bestimmungen mit dem Jahreswechsel außer Kraft traten, traten andere neue Regeln am selben Tag in Kraft [cite:at-asylg-sec73-p10].

## Analysis

Da Sie Ihren Antrag im November 2013 gestellt haben, befinden Sie sich in einer Übergangsphase des Gesetzes. Das Asylgesetz wurde zum Jahreswechsel 2013/2014 massiv reformiert. Das bedeutet, dass nicht einfach alles „alt“ oder „neu“ ist, sondern dass das Gesetz in viele Einzelteile zerlegt wurde, die zu unterschiedlichen Zeiten ihre Gültigkeit ändern.

Gemäß dem Gesetz treten bestimmte Bestimmungen mit dem 1. Jänner 2014 in Kraft: "Die §§ 1 Z 2 bis 4, 2 Abs. 1 Z 6, 20 bis 20c und 25 bis 27... treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft" [1]. Das bedeutet, dass diese spezifischen Regeln für Sie ab diesem Datum gelten, auch wenn Ihr Verfahren schon vorher begann. Gleichzeitig gibt es Regeln, die genau am selben Tag verschwunden sind: "Die §§ 15 Abs. 1 Z 3 und 6, 16 samt Überschrift... treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft" [1]. Hierbei handelt es sich um die Beendigung der Gültigkeit alter Vorschriften.

Ein wichtiger Punkt für Ihren Fall ist auch die Zuständigkeit der Behörden. Wenn Ihr Verfahren zum Zeitpunkt des Jahreswechsels beim Asylgerichtshof war, gilt: "Alle mit Ablauf des 31. Dezember 2013 beim Asylgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren sind ab 1. Jänner 2014 vom Bundesverwaltungsgericht... zu Ende zu führen" [2]. Das bedeutet, dass die Instanz (die Behörde, die entscheidet) gewechselt hat.

Welche konkreten Paragrafen für Ihren aktuellen Schritt im Verfahren gelten, lässt sich ohne Kenntnis des genauen Verfahrensschritts nicht abschließend sagen, da das Gesetz eine sehr komplexe Liste von Übergängen enthält. Es ist also eine Mischung aus alten und neuen Regeln möglich.

## Statutory citations

- Asylgesetz 2005, Asylgesetz 2005 § 73 - Zeitlicher Geltungsbereich [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240)
  > Die §§ 1 Z 2 bis 4... treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Die §§ 15 Abs. 1 Z 3 und 6... treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
- Asylgesetz 2005, Asylgesetz 2005 § 75 - Übergangsbestimmungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240)
  > Alle mit Ablauf des 31. Dezember 2013 beim Asylgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren sind ab 1. Jänner 2014 vom Bundesverwaltungsgericht... zu Ende zu führen.

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