# Darf der Vermieter bei der Wohnungssuche einfach so einen extrem hohen Mietpreis verlangen?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Miet- und Wohnrecht
- Published: 2026-10-24
- Last updated: 2026-10-24
- Canonical: https://lawasked.com/at/tenancy-law/darf-der-vermieter-bei-der-wohnungssuche-einfach-so

## Question

Ich bin gerade dabei, mich in Wien eine neue Wohnung zu suchen, weil meine aktuelle Wohnung viel zu klein ist. Letzte Woche war ich bei einer Besichtigung in einem älteren Altbau im siebten Bezirk. Die Wohnung ist eigentlich recht schön, aber der Vermieter hat mir direkt beim Besichtigungstermin gesagt, dass er für diese Wohnung 1.200 Euro kalt pro Monat will. Als ich ihn darauf angesprochen habe, dass das für die Lage und den Zustand der Wohnung eigentlich viel zu teuer erscheint und ich mich an die üblichen Preise in der Gegend erinnert habe, meinte er nur ganz trocken, dass er das so festgelegt hat und wir uns entweder auf diesen Preis einigen oder ich es bleiben lassen kann. Wir haben noch keinen Vertrag unterschrieben, aber er hat mir das Angebot so mündlich gemacht. Ich habe mich jetzt schon bei ein paar anderen Maklern umgeschaut, aber alle Preise liegen eher bei 900 bis 1.000 Euro für ähnliche Zimmer. Jetzt bin ich total verunsichert: Kann der Vermieter eigentlich komplett selbst entscheiden, wie hoch die Miete ist, wenn wir uns einig werden, oder gibt es da eine Grenze, die er nicht überschreiten darf, auch wenn wir den Vertrag unterschreiben würden?

## Summary

Es kommt darauf an, welche Ausstattungskategorie die Wohnung hat. Grundsätzlich darf der Vermieter zwar einen Preis vereinbaren, dieser darf aber bei bestimmten Wohnungstypen den gesetzlich festgelegten angemessenen Betrag nicht überschreiten.

## Analysis

Ob der Vermieter die 1.200 Euro verlangen darf, hängt entscheidend davon ab, unter welche Kategorie die Wohnung fällt. Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt die Höhe des Hauptmietzinses (das ist die monatliche Grundmiete ohne Nebenkosten).

Wenn die Wohnung zu den Ausstattungskategorien A, B oder C gehört, gibt es eine Grenze. Das Gesetz besagt: "Vereinbarungen ... über die Höhe des Hauptmietzinses ... sind ohne die Beschränkungen der Abs. 2 bis 5 bis zu dem ... angemessenen Betrag zulässig" [cite:at-mrg-sec16-p1]. Das bedeutet, dass der Vermieter zwar verhandeln kann, der Preis aber nicht höher sein darf als der Betrag, der nach einer speziellen Berechnung als 'angemessen' gilt [cite:at-mrg-sec16-p1]. Diese Berechnung berücksichtigt die Lage, den Zustand und die Ausstattung der Wohnung [cite:at-mrg-sec16-p2].

Sollte die Wohnung jedoch eine sehr einfache Ausstattung haben (Kategorie D), ist die Grenze noch strenger. Dort darf der Mietzins je Quadratmeter "0,66 Euro ... nicht übersteigen" [cite:at-mrg-sec16-p5]. Falls die Wohnung in einem brauchbaren Zustand ist, liegt die Grenze bei "1,32 Euro ... je Quadratmeter" [cite:at-mrg-sec16-p5].

In Ihrem Fall ist unklar, welche Ausstattungskategorie der Altbau im 7. Bezirk hat. Wenn es eine Wohnung der Kategorien A, B oder C ist, darf der Preis nicht einfach willkürlich festgelegt werden, sondern muss sich am Richtwert orientieren. Wenn Sie den Vertrag unterschreiben, der diesen überhöhten Preis enthält, könnte dies rechtlich problematisch sein, falls der Preis den gesetzlichen Höchstbetrag überschreitet. Beachten Sie auch, dass bei befristeten Verträgen der zulässige Mietzins oft um 25 % niedriger angesetzt wird [cite:at-mrg-sec16-p7].

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesregeln auch lokale Verordnungen oder spezifische Regelungen für geförderte Wohnungen gelten können.

## Statutory citations

- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 16 - Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Vereinbarungen ... über die Höhe des Hauptmietzinses ... sind ohne die Beschränkungen der Abs. 2 bis 5 bis zu dem ... angemessenen Betrag zulässig
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 16 - Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > darf der ... vereinbarte Hauptmietzins je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat den angemessenen Betrag nicht übersteigen, der ausgehend vom Richtwert ... zu berechnen ist
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 16 - Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > darf der für eine Wohnung der Ausstattungskategorie D vereinbarte Hauptmietzins je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat 0,66 Euro ... nicht übersteigen
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 16 - Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Der nach Abs. 1 bis 6 höchstzulässige Hauptmietzins vermindert sich im Fall eines befristeten Hauptmietvertrags ... um 25 vH.

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