# Darf mein Vermieter bei meiner alten Wohnung in Wien so viel Miete verlangen?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Miet- und Wohnrecht
- Published: 2026-10-30
- Last updated: 2026-10-30
- Canonical: https://lawasked.com/at/tenancy-law/darf-mein-vermieter-bei-meiner-alten-wohnung-wien

## Question

Ich wohne jetzt schon seit über drei Jahren in einer recht einfachen Wohnung im zehnten Bezirk in Wien. Die Wohnung ist schon ziemlich alt, die Einrichtung ist eher spartanisch und alles ist ein bisschen abgenutzt, aber eigentlich ist alles in Ordnung und man kann dort gut leben, es ist eben kein Luxus. Vor zwei Monaten kam mein Vermieter auf mich zu und meinte, dass er die Miete erhöhen will, weil die Kosten gestiegen sind. Er will jetzt insgesamt 140 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat verlangen. Ich habe mir das mal ausgerechnet und finde das extrem teuer für so eine alte Bude. Ich habe schon versucht, mit ihm darüber zu reden und ihm gesagt, dass die Wohnung ja nicht gerade modern oder top ausgestattet ist, aber er hat nur abgeblockt und gesagt, dass er das Recht dazu hat. Ich weiß jetzt nicht genau, ob dieser Betrag von 140 Euro für eine Wohnung in diesem Zustand überhaupt zulässig ist oder ob es da eine Grenze gibt, wie viel er bei so einer einfachen Ausstattung maximal verlangen darf, wenn die Wohnung zwar alt, aber eben noch brauchbar ist. Was kann ich da machen?

## Summary

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die geforderten 140 Euro pro Quadratmeter zulässig sind. Nach dem Mietrechtsgesetz gibt es für einfache Wohnungen mit geringer Ausstattung klare Höchstgrenzen für den Hauptmietzins (die Grundmiete).

## Analysis

In Ihrem Fall scheint die Forderung Ihres Vermieters extrem hoch zu sein. Da Sie beschreiben, dass die Wohnung alt, spartanisch eingerichtet und nicht luxuriös ist, fällt sie wahrscheinlich in eine niedrige Ausstattungskategorie. 

Das Mietrechtsgesetz setzt hier enge Grenzen. Wenn die Voraussetzungen für eine teurere Wohnung nicht vorliegen, gilt für eine Wohnung der Ausstattungskategorie D eine strikte Obergrenze. Das Gesetz besagt: "Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, so darf der für eine Wohnung der Ausstattungskategorie D vereinbarte Hauptmietzins je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat 0,66 Euro ... nicht übersteigen" [1]. Das bedeutet, dass der Grundpreis pro Quadratmeter bei sehr einfacher Ausstattung eigentlich nur einen Bruchteil dessen betragen dürfte, was Ihr Vermieter verlangt. 

Selbst wenn die Wohnung, wie Sie sagen, "brauchbar" ist, gibt es auch hier eine Grenze. Das Gesetz erlaubt in diesem Fall: "so darf ein Hauptmietzins bis zu einem Betrag von 1,32 Euro ... je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat vereinbart werden" [1]. Auch dieser Betrag von 1,32 Euro liegt massiv unter den von Ihnen genannten 140 Euro. 

Zusätzlich könnte der Vermieter versuchen, einen Lagezuschlag zu verlangen, falls die Wohnung in einer besonders guten Gegend liegt. Ein solcher Zuschlag ist jedoch nur erlaubt, "wenn die Liegenschaft ... eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage" und wenn dies "dem Mieter in Schriftform bis spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich bekanntgegeben worden sind" [2]. Da Sie die Wohnung schon seit drei Jahren bewohnen, hätte diese Information bereits bei Vertragsabschluss vorliegen müssen. 

Es bleibt jedoch unklar, ob Ihr Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt oder ob es sich um einen Vertrag handelt, der anderen Regeln unterliegt, da die genaue Vertragsart nicht genannt wurde. Zudem ist nicht abschließend geklärt, welche Ausstattungskategorie Ihre Wohnung exakt hat, aber selbst die höchste Grenze für einfache Wohnungen wird von den 140 Euro bei weitem nicht erreicht. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Regeln auch lokale Verordnungen oder andere spezifische Bestimmungen gelten können.

## Statutory citations

- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 16 - Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, so darf der für eine Wohnung der Ausstattungskategorie D vereinbarte Hauptmietzins je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat 0,66 Euro ... nicht übersteigen; befindet sich diese Wohnung jedoch in brauchbarem Zustand, so darf ein Hauptmietzins bis zu einem Betrag von 1,32 Euro ... je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat vereinbart werden.
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 16 - Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Ein Zuschlag nach Abs. 3 ist nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage ... und wenn die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform bis spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich bekanntgegeben worden sind.

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