# Darf mein Vermieter mich einfach so aus der Wohnung werfen?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Miet- und Wohnrecht
- Published: 2026-10-25
- Last updated: 2026-10-25
- Canonical: https://lawasked.com/at/tenancy-law/darf-mein-vermieter-mich-einfach-so-aus-der

## Question

Servus, ich brauche bitte dringend Hilfe bei einer blöden Situation in Wien. Ich wohne jetzt schon seit über fünf Jahren in meiner Mietwohnung, die ich damals zu einem fairen Preis bekommen habe. Letzte Woche hat mich mein Vermieter plötzlich angerufen und gemeint, dass er das ganze Haus verkaufen möchte und ich deshalb bis Ende nächsten Monats ausziehen muss, weil er das Haus leer übergeben will. Ich war total geschockt, weil ich eigentlich gar nichts falsch gemacht habe, die Miete immer pünktlich zahle und auch nie Probleme mit den Nachbarn hatte. Ich habe schon versucht, ruhig mit ihm zu reden und ihm erklärt, dass ich nicht so schnell etwas Neues finde, aber er ist stur geblieben und meinte nur, dass er das Recht dazu hat, weil es in meinem Mietvertrag so steht. Jetzt habe ich total Angst, dass ich wirklich auf der Straße lande. Ich weiß nicht, ob er mich wirklich einfach so ohne einen ordentlichen Grund rauswerfen darf, nur weil er das Haus veräußert. Kann er das einfach so entscheiden oder bin ich durch den langen Mietvertrag geschützt?

## Summary

Nein, Ihr Vermieter darf Sie nicht einfach so vor dem nächsten Monat aus der Wohnung werfen. Ein Hausverkauf allein ist kein ausreichender Grund für eine Kündigung, wenn Sie keine Vertragsverletzungen begangen haben.

## Analysis

In Ihrer Situation ist die Rechtslage recht klar: Ein Vermieter kann einen Mietvertrag nicht nach Belieben beenden, nur weil er das Haus verkaufen möchte. Das Gesetz sieht hier strenge Schutzbestimmungen vor.

Gemäß dem Mietrechtsgesetz kann ein Vermieter einen Mietvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen auflösen. Es gilt der Grundsatz: "Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen" [1]. Ein 'wichtiger Grund' ist eine rechtliche Voraussetzung, die bedeutet, dass ein ernsthaftes und sachlich gerechtfertigtes Ereignis vorliegen muss, das das Fortbestehen des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Ein bloßer Wunsch, das Haus leer zu verkaufen, gehört nicht zu diesen wichtigen Gründen.

Selbst wenn Ihr Vermieter behauptet, dass dies so im Mietvertrag steht, ist diese Klausel wahrscheinlich unwirksam. Das Gesetz besagt nämlich: "Eine Vereinbarung, wonach dem Vermieter das Kündigungsrecht unbeschränkt oder in einem weiteren als dem vorstehend bestimmten Maß zustehen soll, ist rechtsunwirksam" [1]. Das bedeutet, dass der Vermieter sich nicht durch einen Vertrag von den gesetzlichen Kündigungsschutzregeln befreien kann. Da Sie Ihre Miete pünktlich zahlen und keine Probleme verursachen, fehlen ihm die notwendigen Gründe für eine Kündigung.

Zudem ist zu beachten, dass befristete Mietverträge bestimmte Regeln für die Verlängerung haben. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise eine feste Laufzeit hat, kann dieser nach Ablauf der Zeit unter bestimmten Bedingungen verlängert werden, was Ihnen zusätzliche Sicherheit gibt [2].

Es bleibt jedoch unklar, ob Ihr Vermieter eventuell andere, nicht genannte Gründe geltend machen möchte oder ob er versucht, eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorzutäuschen, was wiederum an sehr strenge Bedingungen geknüpft ist. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesgesetzen auch lokale Verordnungen oder spezifische Details des Mietvertrags relevant sein können.

## Statutory citations

- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 30 - Kündigungsbeschränkungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen.
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 30 - Kündigungsbeschränkungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Eine Vereinbarung, wonach dem Vermieter das Kündigungsrecht unbeschränkt oder in einem weiteren als dem vorstehend bestimmten Maß zustehen soll, ist rechtsunwirksam.
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 29 - Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Nach Abs. 1 Z 3 befristete Mietverträge können schriftlich beliebig oft um jede – bei Wohnungen jedoch fünf Jahre ... jeweils nicht unterschreitende – Vertragsdauer erneuert werden.

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