# Ist mein alter befristeter Mietvertrag noch gültig, obwohl sich die Gesetze geändert haben?

- Jurisdiction: Austria
- Practice area: Miet- und Wohnrecht
- Published: 2026-10-31
- Last updated: 2026-10-31
- Canonical: https://lawasked.com/at/tenancy-law/ist-mein-alter-befristeter-mietvertrag-noch-gultig-obwohl

## Question

Ich wohne schon seit einer Ewigkeit in meiner Wohnung hier in Wien. Mein Mietvertrag wurde damals, also noch vor dem 1. März 1997, unterschrieben und war von Anfang an auf eine bestimmte Zeit befristet. Damals war das alles so ganz normal und rechtlich völlig okay, wie es eben im Mietrecht stand. Jetzt gibt es aber in den Nachrichten und auch in der Zeitung so viel Gerede darüber, dass sich die Regeln für Befristungen im Mietrecht geändert haben und viele alte Verträge jetzt Probleme machen könnten. Mein Vermieter hat mich neulich beim Treppenhaus getroffen und nur so halbfertig angedeutet, dass mein alter Vertrag wegen der neuen Gesetzeslage vielleicht gar nicht mehr so gilt, wie wir das damals vereinbart haben. Ich habe mich jetzt schon ein bisschen im Internet schlau gemacht, aber da steht nur alles voll mit komplizierten Paragrafen, die ich überhaupt nicht verstehe. Ich habe echt Angst, dass ich plötzlich aus der Wohnung raus muss oder dass die Befristung, die wir damals festgeschrieben haben, jetzt einfach ungültig ist, nur weil das Gesetz umgestellt wurde. Was passiert denn mit meinem Vertrag, der schon vor 1997 rechtmäßig abgeschlossen wurde? Bleibt die Befristung trotzdem so bestehen, wie sie damals unterschrieben wurde?

## Summary

Ja, Ihr alter Mietvertrag bleibt gültig. Wenn die Befristung (also die zeitliche Begrenzung des Mietverhältnisses) zum Zeitpunkt des Abschlusses vor dem 1. März 1997 rechtmäßig war, behält sie ihre volle rechtliche Wirkung.

## Analysis

Sie müssen keine Angst haben, dass Ihr Vertrag allein durch die Gesetzesänderungen von 1997 ungültig geworden ist. Das Gesetz enthält spezielle Übergangsregeln, um sicherzustellen, dass alte, rechtmäßig abgeschlossene Verträge geschützt bleiben.

Für Ihren Fall ist entscheidend, dass Ihr Vertrag vor dem 1. März 1997 unterschrieben wurde. Das Gesetz besagt dazu: "Eine vor dem 1. März 1997 geschlossene und nach den damaligen Bestimmungen rechtswirksame Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrages bleibt rechtswirksam" [1]. Das bedeutet, dass die zeitliche Begrenzung, die Sie damals vereinbart haben, weiterhin gilt, solange sie nach den Regeln, die zum Zeitpunkt der Unterschrift galten, korrekt war. Eine Befristung ist eine Vereinbarung, die festlegt, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Datum endet.

Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Wenn die Befristung damals nach den alten Regeln bereits ungültig war, bleibt sie auch heute ungültig [1]. Da Sie aber schreiben, dass die Befristung damals "völlig okay" und "rechtlich völlig okay" war, greift der Schutz der Rechtswirksamkeit.

Zusätzlich gilt für Verträge, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden, eine ähnliche Regelung [2]. Da Ihr Vertrag jedoch im Zeitraum zwischen 1994 und 1997 liegt, ist primär die Regelung des § 49b relevant. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die bloße Änderung der Gesetzeslage führt nicht dazu, dass Ihre vertraglich vereinbarte Befristung einfach verschwindet oder der Vertrag seine Gültigkeit verliert. Ihr Vermieter kann die Befristung nicht einseitig mit Verweis auf die neue Gesetzeslage aufheben, wenn die ursprüngliche Vereinbarung rechtmäßig war.

## Statutory citations

- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 49b - Übergangsregelung für Befristungen und Abrechnungsbestimmungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Eine vor dem 1. März 1997 geschlossene und nach den damaligen Bestimmungen rechtswirksame Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrages bleibt rechtswirksam.
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 49b - Übergangsregelung für Befristungen und Abrechnungsbestimmungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Eine nach den damaligen Bestimmungen rechtsunwirksame Befristung bleibt rechtsunwirksam.
- Mietrechtsgesetz, Mietrechtsgesetz § 49a - Wirksamkeit früherer Befristungen [in force] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531)
  > Eine vor dem 1. März 1994 geschlossene und nach den damaligen Bestimmungen rechtswirksame Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrages behält ihre Rechtswirksamkeit.

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