# Bekomme ich bei Krankheit auch mein Geld für Überstunden?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-31
- Last updated: 2026-10-31
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/bekomme-ich-bei-krankheit-auch-mein-geld-fur

## Question

Hallo, ich arbeite in einem mittelständischen Betrieb in Bayern und bin seit letzter Woche, also seit dem 12. Mai, krankgeschrieben. Mein Chef hat mir heute gesagt, dass ich während meiner Krankheit nur mein ganz normales Grundgehalt bekomme. Das Problem ist aber, dass ich in den letzten drei Monaten extrem viele Überstunden gemacht habe, um ein großes Projekt abzuschließen. Normalerweise werden mir diese Überstunden am Ende des Monats extra mit einem festen Stundenlohn ausgezahlt. Letzten Monat waren das insgesamt 150 Euro zusätzlich zu meinem normalen Lohn von 2.400 Euro. Jetzt habe ich Angst, dass mir diese 150 Euro für die Zeit, in der ich im Bett liege, einfach gestrichen werden. Ich habe schon mit meiner Kollegin aus der Buchhaltung gesprochen, aber die war sich auch nicht sicher und meinte nur, dass man im Krankheitsfall ja nur das bekommt, was man sowieso verdient hätte. Ich wollte wissen, ob diese Überstunden-Zuschläge zu meinem normalen Lohn gehören, wenn der Arbeitgeber das Lohnfortzahlungs-Ding berechnet, oder ob die wirklich wegfallen, weil ich ja nicht gearbeitet habe, um die Überstunden zu machen? Muss ich da auf etwas Spezielles achten?

## Summary

In der Regel erhalten Sie Ihre Überstunden-Zuschläge während der Krankheit nicht. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Lohnfortzahlung nur das Gehalt gezahlt wird, das Sie bei Ihrer normalen Arbeitszeit verdient hätten.

## Analysis

Wenn Sie krank sind, haben Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, was bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzahlen muss [1]. Das Gesetz legt jedoch genau fest, wie hoch dieses Geld sein muss.

Grundlage ist das Gehalt, das Ihnen bei Ihrer "maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt" [2] zusteht. Das bedeutet: Sie bekommen das Geld, das Sie normalerweise verdienen würden, wenn Sie Ihre vertraglich vereinbarte Standard-Arbeitszeit leisten.

Für Ihren speziellen Fall bedeutet das: Die 150 Euro, die Sie zusätzlich für die geleisteten Überstunden erhalten haben, gehören laut Gesetz nicht zum festen Lohn, der im Krankheitsfall fortgezahlt werden muss. Das Gesetz besagt ausdrücklich: "Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt" [2]. Da diese 150 Euro eine zusätzliche Vergütung für Mehrarbeit waren, die Sie während der Krankheit nicht leisten können, entfällt dieser Anspruch für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Ihre Überstunden nicht einfach nur "extra" sind, sondern Teil eines festen Systems, das Sie auch bei normaler Arbeitszeit immer leisten würden, oder wenn ein Tarifvertrag etwas anderes regelt, könnte sich die Lage ändern. Da Sie aber schreiben, dass die Überstunden extra mit einem Stundenlohn ausgezahlt werden, spricht vieles dafür, dass Ihr Chef recht hat.

Bitte beachten Sie, dass auch Tarifverträge oder spezielle Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag die Berechnung beeinflussen können.

## Statutory citations

- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3 EntgFG - Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 4 EntgFG - Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt

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