# Bekomme ich mein Gehalt noch weiter, wenn mein Chef mir kündigt, während ich krank bin?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-02
- Last updated: 2026-11-02
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/bekomme-ich-mein-gehalt-noch-weiter-wenn-mein

## Question

Hallo zusammen, ich brauche mal dringend euren Rat. Ich arbeite hier in Deutschland bei einem mittelständischen Unternehmen in NRW. Seit etwa drei Wochen bin ich jetzt schon krankgeschrieben, weil ich mich mit einer heftigen Grippe erwische. Mein Chef hat mir gestern am Telefon gesagt, dass er mir deshalb jetzt die Kündigung schickt, weil ich angeblich zu oft fehle und das den Betrieb stört. Mein Arbeitsvertrag läuft eigentlich noch bis Ende des Monats, aber er will mich sofort loswerden. Ich habe schon versucht, das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen, aber die meinten nur, dass die Kündigung wegen der Krankheit rechtens sei. Ich habe einen festen Monatslohn von 2.800 Euro brutto und wollte wissen, ob ich für die restlichen zwei Wochen im Monat, die laut Kündigung jetzt ausfallen, trotzdem noch mein volles Gehalt vom Arbeitgeber bekomme oder ob ich dann sofort nur noch Krankengeld von der Krankenkasse kriege. Also kurz gesagt: Wenn der Chef mir kündigt, nur weil ich krank zu Hause liege, muss er mir dann die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist trotzdem noch bezahlen oder ist das Geld dann sofort weg?

## Summary

Ja, Sie haben grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt vom Arbeitgeber, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft. Eine Kündigung wegen Krankheit ändert nichts an Ihrer Pflicht zur Entgeltfortzahlung während der laufenden Kündigungsfrist.

## Analysis

In Ihrer Situation ist die wichtigste Regel, dass eine Kündigung durch den Chef Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht sofort beendet. Das Gesetz besagt dazu: "Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt" [1]. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen das Gehalt für die Zeit, in der Sie krank sind, bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses weiterzahlen muss, selbst wenn er Ihnen gekündigt hat. 

Da Sie einen festen Monatslohn von 2.800 Euro brutto haben, steht Ihnen für die verbleibenden zwei Wochen des Monats (sofern dies innerhalb der Kündigungsfrist liegt) das entsprechende Arbeitsentgelt zu [2]. Die Entgeltfortzahlung ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, den Lohn weiterzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht arbeiten kann. 

Ein wichtiger Punkt ist das Ende des Arbeitsverhältnisses: Der Anspruch auf das Gehalt vom Chef endet erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich endet [1]. Wenn die Kündigung also erst zum Ende des Monats wirksam wird, müssen Sie für die Zeit bis dahin nicht sofort auf Krankengeld der Krankenkasse umsteigen, sondern erhalten Ihr Gehalt vom Arbeitgeber. 

Es ist jedoch zu beachten, dass die Kündigung selbst rechtlich wirksam sein muss. Wenn die Kündigung nur wegen der Krankheit ausgesprochen wurde, könnte sie unter Umständen unwirksam sein, was jedoch eine rechtliche Prüfung erfordert. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle Pflichten erfüllen, wie die rechtzeitige Meldung der Krankheit und das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung [3].

## Statutory citations

- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 8 EntgFG - Beendigung des Arbeitsverhältnisses [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt.
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 4 EntgFG - Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 5 EntgFG - Anzeige- und Nachweispflichten [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

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