# Darf ich bei einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess einfach im neuen Job bleiben?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-29
- Last updated: 2026-10-29
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-ich-bei-einem-gewonnenen-kundigungsschutzprozess-einfach-im

## Question

Hallo, ich brauche mal euren Rat zu einer blöden Situation hier in NRW. Mein alter Arbeitgeber hat mich vor etwa vier Monaten, also so Ende Januar, ziemlich unfair gekündigt. Ich habe mich dann direkt gegen die Kündigung gewehrt und war vor dem Arbeitsgericht. Gestern kam nun endlich das Urteil: Die Kündigung war unwirksam und ich hätte eigentlich rechtlich gesehen immer weiterarbeiten dürfen. Das Problem ist aber, dass ich mich nicht ewig arbeitslos fühlen wollte und deshalb schon im Februar einen neuen Job bei einer anderen Firma in Köln angefangen habe. Der neue Job ist super, ich verdiene dort sogar 200 Euro mehr im Monat als vorher und die Kollegen sind echt nett. Jetzt bin ich total verunsichert. Wenn das Gericht sagt, dass mein alter Vertrag eigentlich noch läuft, muss ich dann sofort wieder zurück zu meinem alten Chef, auch wenn ich dort gar nicht mehr arbeiten will? Ich habe schon versucht, mit meinem alten Chef zu reden, aber der meinte nur, ich solle mich entscheiden. Ich möchte eigentlich unbedingt bei der neuen Firma bleiben. Was muss ich jetzt tun, damit ich nicht gezwungen werde, den alten Job wieder anzutreten, obwohl ich das Urteil gewonnen habe?

## Summary

Ja, Sie können bei Ihrem neuen Job in Köln bleiben. Sie müssen nicht zu Ihrem alten Arbeitgeber zurückkehren, wenn Sie rechtzeitig erklären, dass Sie die Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses ablehnen.

## Analysis

Da das Gericht festgestellt hat, dass Ihre Kündigung unwirksam war, gilt Ihr alter Arbeitsvertrag rechtlich gesehen so, als wäre er nie beendet worden. Da Sie aber bereits im Februar eine neue Stelle in Köln angetreten haben, bietet Ihnen das Gesetz eine einfache Lösung, um nicht zwischen zwei Jobs festzusitzen.

Nach dem Kündigungsschutzgesetz können Sie die Rückkehr zu Ihrem alten Chef verhindern. Das Gesetz besagt, dass Sie "binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern" [2]. Das bedeutet, dass Sie eine Frist von genau sieben Tagen haben, nachdem das Urteil endgültig (rechtskräftig) geworden ist. Wenn Sie diese Erklärung abgeben, endet das alte Arbeitsverhältnis sofort mit dem Zugang dieser Erklärung [2].

Diese Regelung ist speziell für Situationen wie Ihre gedacht, in denen ein Arbeitnehmer bereits ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist [1]. Da Sie bereits bei der neuen Firma arbeiten und dort sogar mehr verdienen, ist dies der rechtlich vorgesehene Weg, um Ihren neuen Arbeitsplatz zu sichern. Beachten Sie jedoch, dass Sie für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Beginn Ihres neuen Jobs eventuell noch Ansprüche auf entgangenen Verdienst geltend machen können, falls diese noch nicht geklärt sind [2].

Es ist wichtig zu prüfen, wann das Urteil genau rechtskräftig ist, da erst ab diesem Moment die einwöchige Frist zu laufen beginnt.

## Statutory citations

- Kündigungsschutzgesetz, § 16 KSchG - Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/)
  > Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung ... fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bei diesem verweigern.
- Kündigungsschutzgesetz, § 12 KSchG - Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/)
  > Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern.

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