# Darf mein Chef mein Gehalt kürzen, weil ich das Attest nicht rechtzeitig abgegeben habe?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-01
- Last updated: 2026-11-01
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-mein-chef-mein-gehalt-kurzen-weil-ich

## Question

Ich arbeite seit drei Jahren in einer mittelständischen Firma in Bayern und habe seit letzter Woche, also seit dem 14. Oktober, eine heftige Grippe. Ich konnte die ganze Zeit nicht zur Arbeit erscheinen. Mein Chef hat mir gestern am Telefon gesagt, dass er mir für die Tage, an denen ich gefehlt habe, kein Geld auszahlt. Er meint, ich hätte die Krankmeldung sofort digital oder per Post schicken müssen, aber ich war so krank, dass ich es erst heute Vormittag geschafft habe, beim Hausarzt ein Attest zu holen und es ihm per E-Mail zu senden. Er behauptet jetzt, dass er das Recht hat, die Lohnfortzahlung für die gesamte letzte Woche einzustellen, weil ich die Regeln nicht eingehalten hätte. Ich habe ihm die Bescheinigung jetzt sofort geschickt und mich auch entschuldigt, aber er bleibt hart und sagt, das Geld sei weg. Ich weiß jetzt nicht genau, ob er das wirklich darf, nur weil ich das Papier erst ein paar Tage später eingereicht habe, obwohl ich ja wirklich krank war und nachweisen kann, dass ich beim Arzt war. Muss ich das jetzt einfach so hinnehmen oder kann ich das Geld noch einfordern?

## Summary

Es kommt darauf an, ob Sie die Verspätung der Krankmeldung zu verantworten haben. Wenn Sie aufgrund Ihrer schweren Grippe tatsächlich nicht in der Lage waren, das Attest früher einzureichen, darf Ihr Chef das Geld nicht dauerhaft einbehalten.

## Analysis

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie krank sind. Das Gesetz besagt: "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung..." [2]. Das bedeutet, dass Sie Ihr Gehalt weiterbekommen sollten, solange Sie wirklich krank sind und keine Schuld an der Situation tragen.

Ihr Arbeitgeber hat jedoch ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht. Das ist das Recht des Chefs, die Zahlung vorerst zu stoppen, wenn bestimmte Pflichten nicht erfüllt werden. Das Gesetz erlaubt es dem Arbeitgeber: "solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt" [1]. Das bedeutet, dass er das Geld erst einmal zurückhalten darf, bis das Attest bei ihm ist.

Entscheidend für Ihren Fall ist jedoch die Frage der Verantwortung. Der Arbeitgeber darf die Zahlung nicht verweigern, "wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat" [1]. Wenn Ihre Grippe so heftig war, dass Sie physisch oder psychisch nicht in der Lage waren, das Attest sofort digital oder per Post zu senden, haben Sie die Verspätung nicht zu verantworten. In diesem Fall muss er Ihnen das Geld für die gesamte Zeit nachreichen, sobald das Attest vorliegt. Da Sie das Attest nun bereits per E-Mail geschickt haben, ist die Voraussetzung für die Verweigerung eigentlich erfüllt.

Es bleibt also die Frage, ob Ihre schwere Erkrankung eine rechtlich entschuldbare Verzögerung darstellt. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der Grippe handlungsunfähig waren, hat Ihr Chef keinen Grund, das Geld dauerhaft einzubehalten.

## Statutory citations

- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 7 EntgFG - Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, 1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt... (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3 EntgFG - Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

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