# Darf mein Chef mich bei einer Vollzeitstelle ignorieren, obwohl ich Teilzeit arbeite?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-06
- Last updated: 2026-11-06
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-mein-chef-mich-bei-einer-vollzeitstelle-ignorieren

## Question

Ich arbeite seit mittlerweile drei Jahren in einem mittelständischen Logistikunternehmen in Nordrhein-Westfalen in Teilzeit, also immer nur 25 Stunden pro Woche. Seit Anfang letzten Jahres merke ich, dass die Arbeitsbelastung immer weiter steigt und ich eigentlich gerne mehr Stunden machen würde. Deshalb habe ich meinem Chef schon vor etwa vier Monaten ganz offiziell per E-Mail geschrieben, dass ich gerne auf 40 Stunden Vollzeit aufstocken möchte, falls eine Stelle frei wird. Letzte Woche hat nun aber eine Kollegin aus der Verwaltung, die vorher auch nur knapp Vollzeit gearbeitet hat, eine komplette Vollzeitstelle bekommen. Mein Chef meinte nur ganz beiläufig beim Kaffee, dass das halt so entschieden wurde und er momentan keine Kapazitäten für eine Änderung meiner Arbeitszeit sehe. Ich habe dann nochmal versucht, das Gespräch unter vier Augen zu suchen, aber er hat mich einfach abgewimmelt und gesagt, dass die Planung für das nächste Quartal schon steht. Jetzt bin ich total verunsichert. Habe ich eigentlich einen Anspruch darauf, dass man mich zuerst fragt, wenn eine Vollzeitstelle ausgeschrieben oder neu geschaffen wird, nur weil ich ja schon da bin und den Wunsch geäußert habe? Oder darf er einfach jemanden anderen nehmen, auch wenn ich die gleiche Qualifikation habe?

## Summary

Ja, Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, bevorzugt berücksichtigt zu werden, wenn Sie eine Aufstockung schriftlich beantragt haben. Ihr Chef darf eine andere Kollegin nur dann wählen, wenn diese für die Stelle besser geeignet ist oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.

## Analysis

In Ihrer Situation ist das Gesetz sehr klar: Da Sie Ihren Wunsch nach einer Erhöhung Ihrer Arbeitszeit von 25 auf 40 Stunden bereits vor vier Monaten offiziell per E-Mail (also in Textform) mitgeteilt haben, greift Ihr Schutzrecht. 

Nach dem Gesetz hat der Arbeitgeber einen Teilzeitbeschäftigten, der eine Verlängerung wünscht, "bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen" [1]. Das bedeutet, dass Ihr Chef Sie bei der Auswahl vorziehen muss, wenn eine passende Stelle frei wird. Ein Teilzeitbeschäftigter ist jemand, dessen Arbeitszeit weniger als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft ist [2]. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, die Ihr Chef anführen könnte. Er darf die Kollegin wählen, wenn: 
1. Sie nicht "mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber" [1]. Wenn die Kollegin also fachlich oder von der Qualifikation her besser für die spezifische Vollzeitstelle passt als Sie, darf er sie wählen.
2. "dringende betriebliche Gründe" [1] dagegen sprechen. Das ist ein dehnbarer Begriff, den der Chef aber belegen muss.
3. Die Wünsche anderer Teilzeitkräfte dagegenstehen.

Da Sie sagen, dass Sie die gleiche Qualifikation haben, scheint der Punkt der Eignung für Sie unproblematisch zu sein. Die Aussage Ihres Chefs, er sehe momentan keine Kapazitäten, ist rechtlich schwer haltbar, wenn er gleichzeitig eine andere Person auf eine Vollzeitstelle hebt. Es bleibt jedoch unklar, ob die neue Stelle der Kollegin exakt die Art von Arbeitsplatz war, die Sie durch Ihre Aufstockung angefragt haben. Zudem ist nicht abschließend geklärt, ob die Besetzung der Stelle der Kollegin unter einen der genannten Ausnahmegründe fällt.

## Statutory citations

- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 9 TzBfG - Verlängerung der Arbeitszeit [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass 1. es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder 2. der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder 3. Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder 4. dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 2 TzBfG - Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

---
General information only, not legal advice. See https://lawasked.com/disclaimer
