# Darf mein Chef mich ignorieren, wenn ich nach einer Festanstellung frage?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-05
- Last updated: 2026-11-05
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-mein-chef-mich-ignorieren-wenn-ich-nach

## Question

Ich arbeite jetzt seit genau acht Monaten in einem mittelgroßen Logistikunternehmen hier in NRW auf einem befristeten Vertrag. Mein Vertrag läuft eigentlich bald aus, aber ich fühle mich im Team sehr wohl und möchte eigentlich gerne bleiben. Da ich weiß, dass in unserer Abteilung bald einige Stellen neu besetzt werden sollen, habe ich meinem Chef vor etwa drei Wochen eine formlose E-Mail geschrieben. Darin habe ich ganz deutlich gesagt, dass ich sehr gerne einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte, falls eine passende Stelle frei wird. Seitdem habe ich aber absolut gar nichts mehr gehört. Es gab keine Antwort, keine Bestätigung und auch kein Gespräch darüber, ob es überhaupt eine Chance für mich gibt. Ich habe auch schon mal vorsichtig bei der Personalabteilung nachgefragt, aber die meinten nur, dass sie über die Planung der Chefs noch nichts wissen. Ich bin jetzt total verunsichert, weil ich nicht weiß, ob ich einfach nur vergessen wurde oder ob ich rechtlich gesehen einen Anspruch darauf habe, dass mir überhaupt eine Antwort gegeben wird. Muss der Arbeitgeber mir eigentlich innerhalb einer bestimmten Zeit antworten, wenn ich so einen Wunsch schriftlich äußere, oder darf er mich einfach so stehen lassen?

## Summary

Ja, Ihr Chef darf Sie nicht einfach ignorieren. Da Sie bereits seit acht Monaten beschäftigt sind und Ihren Wunsch schriftlich geäußert haben, muss der Arbeitgeber Ihnen innerhalb eines Monats eine begründete Antwort geben.

## Analysis

In Ihrer Situation sieht das Gesetz klare Pflichten für Ihren Arbeitgeber vor. Da Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht, greifen die Schutzvorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

Wenn Sie Ihren Wunsch nach einer unbefristeten Stelle in Textform (zum Beispiel per E-Mail) geäußert haben, hat der Arbeitgeber eine Antwortpflicht. Das Gesetz besagt: "Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden und der ihm in Textform den Wunsch nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitzuteilen" [1]. Das bedeutet, dass Ihr Chef nicht einfach schweigen darf. Er muss Ihnen innerhalb von einem Monat nach Erhalt Ihrer E-Mail schriftlich mitteilen, wie die Entscheidung ausfällt, und dabei auch erklären, warum er so entscheidet.

Zusätzlich gibt es Regelungen zur Information über freie Stellen. Wenn Stellen im Betrieb neu besetzt werden sollen, muss der Arbeitgeber auch über diese unbefristeten Arbeitsplätze informieren [1]. Auch wenn Sie nach einer Änderung der Arbeitszeit oder der Dauer fragen würden, müsste der Arbeitgeber dies mit Ihnen erörtern [2].

Da Sie Ihre E-Mail vor etwa drei Wochen geschrieben haben, ist die einmonatige Frist für die begründete Antwort vermutlich noch nicht ganz abgelaufen, aber sie rückt näher. Sollte die Frist verstreichen, ohne dass Sie eine begründete Antwort erhalten haben, hat Ihr Arbeitgeber gegen seine gesetzliche Pflicht verstoßen.

Bitte beachten Sie, dass neben diesen bundesweiten Regelungen auch betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge zusätzliche Details regeln können.

## Statutory citations

- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 18 TzBfG - Information über unbefristete Arbeitsplätze [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden und der ihm in Textform den Wunsch nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitzuteilen.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 7 TzBfG - Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern

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