# Darf mein Chef mich kündigen, wenn ich bald in Elternzeit gehe?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-05
- Last updated: 2026-11-05
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-mein-chef-mich-kundigen-wenn-ich-bald

## Question

Hallo zusammen, ich brauche mal dringend euren Rat. Ich arbeite in einem mittelgroßen Betrieb in NRW und habe gerade mein erstes Kind bekommen. Wir planen jetzt die Elternzeit für das nächste Jahr. Ich habe meinem Chef bereits vor zwei Monaten mündlich gesagt, dass ich ab dem 1. April für sechs Monate komplett ausfallen werde, um mich um das Baby zu kümmern. Gestern gab es dann aber ein sehr unangenehmes Gespräch mit meiner Abteilungsleitung. Mein Chef meinte ganz beiläufig, dass die Abteilung sich gerade umstrukturiert und dass es 'vielleicht schwierig' werden könnte, meine Stelle während meiner Abwesenheit zu halten. Er hat zwar noch nichts Schriftliches geschickt, aber ich habe jetzt echt Angst, dass ich eine Kündigung bekomme, kurz bevor meine Elternzeit überhaupt anfängt oder während ich gerade zu Hause bin. Ich habe schon versucht, das Thema nochmal ganz ruhig anzusprechen, aber er ist ausgewichen. Ich weiß jetzt nicht genau: Bin ich in der Zeit, in der ich die Elternzeit plane und während ich sie nehme, sicher vor einer Kündigung? Oder darf er mich trotzdem entlassen, wenn die Firma sich umbaut? Gibt es da irgendeinen Zeitraum, ab dem ich rechtlich geschützt bin?

## Summary

Ja, Sie sind rechtlich geschützt, allerdings beginnt dieser Schutz nicht erst mit dem ersten Tag der Elternzeit, sondern bereits einige Wochen vorher. Sobald Sie die Elternzeit offiziell beantragt haben, greift ein besonderer Kündigungsschutz.

## Analysis

In Ihrer Situation ist entscheidend, wann der rechtliche Schutz genau beginnt. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr kündigen darf. 

Laut Gesetz gilt: "Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt 1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes..." [1]. Das bedeutet für Sie: Da Ihr Kind noch sehr jung ist, beginnt Ihr Schutz bereits acht Wochen vor dem geplanten Start Ihrer Elternzeit am 1. April. Wenn Sie also die Elternzeit rechtzeitig (spätestens sieben Wochen vorher) schriftlich beantragen, sind Sie bereits ab Anfang Februar vor einer Kündigung geschützt [2].

Während Sie die Elternzeit tatsächlich nehmen, ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen [1]. Die Umstrukturierung in Ihrer Abteilung allein reicht nicht aus, um diesen Schutz aufzuheben. Es gibt zwar Ausnahmen, bei denen eine Kündigung zulässig sein kann, aber hierfür muss eine spezielle Genehmigung der zuständigen Landesbehörde vorliegen [1]. Ohne diese behördliche Zustimmung darf Ihr Chef Sie nicht entlassen, selbst wenn es betriebliche Schwierigkeiten gibt.

Ein wichtiger Punkt ist die Form der Beantragung. Sie erwähnten, dass Sie es Ihrem Chef bereits mündlich gesagt haben. Damit der rechtliche Schutz nach § 18 BEEG greift, muss die Elternzeit jedoch förmlich verlangt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass man die Elternzeit "...in Textform vom Arbeitgeber verlangen" [2] muss. Eine mündliche Absprache reicht für den gesetzlichen Kündigungsschutz nicht aus.

## Statutory citations

- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 18 BEEG - Kündigungsschutz [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/)
  > Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt 1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 16 BEEG - Inanspruchnahme der Elternzeit [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/)
  > Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie... spätestens sieben Wochen... vor Beginn der Elternzeit in Textform vom Arbeitgeber verlangen.

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