# Darf mein Chef mir weniger Urlaub geben als im Gesetz steht?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-02
- Last updated: 2026-11-02
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-mein-chef-mir-weniger-urlaub-geben-als

## Question

Ich arbeite seit März 2023 in einer mittelständischen Firma in Bayern als Lagerhelfer. Mein Arbeitsvertrag wurde vor kurzem neu aufgesetzt und mein Chef meinte neulich im Gespräch, dass wir ab dem nächsten Jahr weniger Urlaubstage bekommen, weil die Firma sparen muss. Laut meinem alten Vertrag hatte ich immer 30 Tage, aber im neuen Entwurf stehen jetzt nur noch 22 Tage pro Jahr. Ich habe mich schon mal bei meinem Kollegen umgehört, der schon lange dabei ist, aber der weiß auch nicht genau Bescheid. Ich habe auch schon versucht, das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen, aber die haben mich nur vertröstet und gesagt, dass das so im Vertrag steht und damit alles okay sei. Jetzt bin ich total verunsichert. Ich habe gelesen, dass es da bestimmte Regeln gibt, wie viel Urlaub man mindestens haben muss. Kann der Arbeitgeber einfach per Vertrag entscheiden, dass ich weniger Urlaub bekomme, als eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, oder ist so eine Regelung im Arbeitsvertrag überhaupt gültig, wenn sie für mich schlechter ist als die normale gesetzliche Grundlage?

## Summary

Nein, Ihr Chef darf Ihren Urlaub nicht einfach unter das gesetzliche Minimum senken. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, die Ihren Urlaub schlechter stellt als das Gesetz, ist in der Regel unwirksam.

## Analysis

In Ihrer Situation als Lagerhelfer ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entscheidend. Dieses Gesetz legt einen Mindeststandard fest, den Arbeitgeber nicht einfach ignorieren dürfen.

Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes "nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann" [1]. Das bedeutet, dass eine Vereinbarung, die Ihren Urlaub von bisher 30 Tagen auf 22 Tage reduziert, rechtlich höchst problematisch ist, wenn diese 22 Tage weniger sind als der gesetzliche Anspruch nach dem Gesetz. Ein Arbeitnehmer darf durch einen Vertrag nicht schlechter gestellt werden als durch das Gesetz selbst.

Wenn Ihr bisheriger Vertrag 30 Tage vorsah, war dies eine vertragliche Vereinbarung, die für Sie vorteilhafter war als das Gesetz. Eine einseitige Änderung durch den Chef, nur weil die Firma sparen muss, ist ohne Ihre Zustimmung oder eine rechtlich zulässige Änderungskündigung nicht möglich. Die Aussage der Personalabteilung, dass alles „okay“ sei, nur weil es so im Entwurf steht, ist rechtlich nicht haltbar, wenn der Entwurf gegen das Verbot der Benachteiligung verstößt [1].

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn in Ihrer Branche ein Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) gilt, können dort andere Regeln stehen. Da Sie aber sagen, dass Ihr alter Vertrag 30 Tage vorsah, scheint Ihr individueller Schutzstandard höher zu liegen.

Zudem ist zu beachten, dass der Urlaubsanspruch auch bei Teilzeit oder Elternzeit nach bestimmten Regeln berechnet wird, aber die Grundregel der Unabdingbarkeit des Mindesturlaubs bleibt bestehen [2].

Bitte beachten Sie, dass ergänzende Regelungen durch landesspezifische Gesetze oder Betriebsvereinbarungen bestehen können.

## Statutory citations

- Bundesurlaubsgesetz, § 13 BUrlG - Unabdingbarkeit [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/)
  > Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 17 BEEG - Urlaub [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/)
  > Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

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