# Darf mein Chef neue Arbeitszeiten vorschreiben, weil es EU-Regeln gibt?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-05
- Last updated: 2026-11-05
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/darf-mein-chef-neue-arbeitszeiten-vorschreiben-weil-es

## Question

Ich arbeite seit drei Jahren in einem Logistikzentrum in Nordrhein-Westfalen. Seit Anfang letzten Monats gibt es in meiner Abteilung massive Veränderungen bei den Schichtplänen. Mein Vorgesetzter hat uns am 15. des letzten Monats mitgeteilt, dass wir ab sofort auch in Zeiten arbeiten müssen, die eigentlich laut unseren alten Verträgen und den bisherigen Pausenregelungen nicht vorgesehen waren. Er meinte dazu nur ganz trocken, dass das jetzt so gemacht werden muss, weil es neue Vorgaben aus Brüssel gibt, die wir in Deutschland jetzt so umsetzen müssen. Ich habe versucht, mit dem Betriebsrat darüber zu sprechen, aber die meinten nur, dass sie erst mal abwarten müssen, welche genauen neuen Regeln da eigentlich gelten. Ich habe jetzt schon zwei Wochen lang deutlich längere Arbeitszeiten ohne die gewohnten Ruhepausen hinter mir. Ich verstehe einfach nicht, wie die Firma so schnell alles ändern darf, nur weil irgendeine Entscheidung in der EU getroffen wurde. Ich bin mir total unsicher, ob mein Arbeitgeber diese neuen Arbeitszeiten einfach so per Anweisung durchdrücken darf oder ob er dafür eine neue Betriebsvereinbarung oder einen neuen Vertrag mit uns braucht, selbst wenn es tatsächlich um EU-Vorgaben geht. Was darf der Chef da eigentlich?

## Summary

Es kommt darauf an, ob die EU-Regeln bereits durch eine Rechtsverordnung in Deutschland umgesetzt wurden. Ihr Chef darf nicht einfach eigenmächtig Schichtpläne ändern, nur weil er behauptet, es gäbe neue Vorgaben aus Brüssel.

## Analysis

Ob Ihr Vorgesetzter die Schichtpläne in Ihrem Logistikzentrum rechtmäßig ändern darf, hängt davon ab, wie die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführt wurden. Die EU erlässt oft Richtlinien, die erst durch den deutschen Staat in konkrete Gesetze oder Verordnungen umgewandelt werden müssen. 

Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung zur Umsetzung solcher EU-Rechtsakte „Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz erlassen“ kann [1]. Eine Rechtsverordnung ist eine verbindliche Regelung, die von der Regierung ohne direktes Parlament beschlossen wird, um bestehende Gesetze zu ergänzen. Wenn es eine solche Verordnung gibt, die genau Ihre Arbeitszeiten oder Pausen regelt, muss Ihr Arbeitgeber sich daran halten. 

Allerdings bedeutet das nicht, dass der Chef dies einfach per mündlicher Anweisung am 15. des letzten Monats ohne weitere rechtliche Grundlage tun darf. Die bloße Behauptung, es gäbe Vorgaben aus Brüssel, reicht nicht aus, wenn diese noch gar nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden. Zudem können bestehende Tarifverträge (Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften) oder Betriebsvereinbarungen (Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) den Spielraum einschränken. Das Gesetz erwähnt, dass bestimmte Regelungen in Tarifverträgen auch gegenüber Betriebsvereinbarungen Bestand haben können [2]. 

In Ihrem Fall ist unklar, ob tatsächlich eine neue Rechtsverordnung existiert, die die Änderungen rechtfertigt, oder ob Ihr Chef lediglich versucht, die Umstellung ohne die nötige rechtliche Basis voranzutreiben. Es ist auch nicht ersichtlich, ob Ihre bisherigen Pausenregelungen durch einen Tarifvertrag geschützt sind, der von den neuen Plänen betroffen wäre.

## Statutory citations

- Arbeitszeitgesetz, § 24 ArbZG - Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/)
  > Die Bundesregierung kann ... zur Umsetzung von Rechtsakten ... Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz erlassen.
- Arbeitszeitgesetz, § 25 ArbZG - Übergangsregelung für Tarifverträge [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/)
  > Tarifverträgen nach Satz 1 stehen durch Tarifvertrag zugelassene Betriebsvereinbarungen ... gleich.

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