# Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für mich als leitende Managerin?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-02
- Last updated: 2026-11-02
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/gilt-das-arbeitszeitgesetz-auch-fur-mich-als-leitende

## Question

Ich arbeite seit über drei Jahren in einem großen mittelständischen Unternehmen in Bayern und bin dort als Abteilungsleiterin tätig. Seit dem 1. Januar dieses Jahres wurde mein Vertrag angepasst und ich habe jetzt offiziell den Status einer leitenden Angestellten, da ich weitreichende Entscheidungen treffen darf. Mein Chef hat mir im letzten Mitarbeitergespräch im März gesagt, dass ich deshalb keine Überstunden mehr dokumentieren muss und dass die üblichen Pausenregelungen und die maximale tägliche Arbeitszeit für mich nicht mehr gelten, weil ich ja quasi zur Geschäftsführung gehöre. In den letzten zwei Monaten habe ich oft 60 Stunden pro Woche gearbeitet, teilweise auch am Wochenende, um Projekte abzuschließen. Als ich meine Kollegin gefragt habe, ob das so normal ist, meinte sie, dass das für Führungskräfte wohl so sei. Ich habe jetzt versucht, das im Internet nachzulesen, aber ich finde keinen klaren Punkt, der mir sagt, ob ich wirklich komplett von den Regeln für Ruhezeiten und maximale Arbeitsstunden befreit bin oder ob mein Chef hier einfach nur versucht, Arbeitszeit zu sparen. Ich bin mir total unsicher, ob ich rechtlich geschützt bin, wenn ich ständig so viel arbeite, oder ob mein neuer Status mich komplett aus der Verantwortung nimmt.

## Summary

Es kommt darauf an, ob Sie rechtlich als echte leitende Angestellte gelten. Wenn Sie die Kriterien des Gesetzes erfüllen, gilt das Arbeitszeitgesetz tatsächlich nicht für Sie.

## Analysis

Ob Sie als Abteilungsleiterin von den Regeln für Pausen und maximale Arbeitszeiten befreit sind, hängt von Ihrem exakten rechtlichen Status ab. Das Gesetz sieht eine Ausnahme für eine bestimmte Gruppe von Führungskräften vor. 

Das Gesetz besagt: "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes..." [1]. Das bedeutet, dass das Arbeitszeitgesetz für Sie nicht gilt, wenn Sie die strengen Voraussetzungen für eine leitende Angestellte erfüllen. Ein leitender Angestellter ist jemand, der eine wesentliche Leitungsfunktion innehat und weitreichende Entscheidungen treffen darf, die die Personalkosten oder die Organisation des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

In Ihrem Fall haben Sie zwar seit dem 1. Januar einen neuen Status und dürfen weitreichende Entscheidungen treffen, aber ob dies bereits die Schwelle zur „leitenden Angestellten“ im Sinne des Gesetzes überschreitet, ist nicht eindeutig geklärt. Wenn Sie lediglich eine Abteilung leiten, aber keine echte Entscheidungsmacht über Personal oder Budget haben, die Sie von der Geschäftsführung abhebt, könnten die Schutzregeln des Arbeitszeitgesetzes weiterhin für Sie gelten.

Sollte Ihr Status jedoch rechtlich als leitende Angestellte bestätigt sein, wäre die Anweisung Ihres Chefs, keine Überstunden mehr zu dokumentieren, rechtlich zulässig, da die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten für Sie nicht greifen [1]. Falls Sie jedoch nicht unter diese Ausnahme fallen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Die zuständigen Behörden können dies kontrollieren: "Die Einhaltung dieses Gesetzes... wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden) überwacht." [2].

Zusätzlich können diese Behörden vom Arbeitgeber Informationen verlangen: "Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber die für die Durchführung dieses Gesetzes... erforderlichen Auskünfte verlangen." [2].

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich landesspezifische Regelungen oder Tarifverträge bestehen können, die Sie prüfen sollten.

## Statutory citations

- Arbeitszeitgesetz, § 18 ArbZG - Nichtanwendung des Gesetzes [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/)
  > Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes
- Arbeitszeitgesetz, § 17 ArbZG - Aufsichtsbehörde [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/)
  > Die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden) überwacht.

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