# Kann ich gegen meine Kündigung vorgehen, wenn ich schon lange im Betrieb bin?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-23
- Last updated: 2026-10-23
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/kann-ich-gegen-meine-kundigung-vorgehen-wenn-ich

## Question

Hallo zusammen, ich brauche mal euren Rat. Ich arbeite seit mittlerweile drei Jahren in einem mittelständischen Logistikunternehmen hier in Bayern. Letzte Woche, am 15. Oktober, hat mich mein Chef plötzlich zu sich gerufen und mir gesagt, dass mein Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Er meinte nur ganz trocken, dass es wegen 'betrieblicher Gründe' passieren müsse, weil die Auftragslage schlechter sei. Ich bin total geschockt, weil ich eigentlich immer gute Arbeit geleistet habe und es nie Probleme mit meinem Verhalten gab. Ich habe zwei Kinder, die noch zur Schule gehen, und bin auch der Hauptverdiener in der Familie. Ich habe direkt nach dem Gespräch versucht, mit der Personalabteilung zu reden, um zu fragen, warum ausgerechnet ich gehen muss und nicht jemand anderes, der vielleicht weniger lange dabei ist oder weniger Verpflichtungen hat. Mir wurde aber nur gesagt, dass die Entscheidung feststehe und man mir nicht mehr helfen könne. Ich habe mich auch schon beim Betriebsrat erkundigt, aber die meinten, sie könnten momentan auch nichts machen. Jetzt frage ich mich: Ist diese Kündigung überhaupt rechtens? Muss der Chef eigentlich nachweisen, warum er gerade mich ausgesucht hat, besonders wenn ich schon so lange da bin und Kinder versorgen muss? Kann ich mich dagegen wehren?

## Summary

Ja, Sie können sich gegen die Kündigung wehren, da Sie seit drei Jahren im Betrieb sind und somit unter den Kündigungsschutz fallen. Ob die Kündigung rechtens ist, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber die sogenannte soziale Auswahl korrekt durchgeführt hat.

## Analysis

Da Sie seit drei Jahren in dem Unternehmen arbeiten, ist Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden. Damit greift das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie "sozial ungerechtfertigt ist" [cite:de-kschg-sec1]. Sozial ungerechtfertigt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Kündigung nicht durch eine Person, ihr Verhalten oder dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt ist.

Da Ihr Chef „betriebliche Gründe“ (die schlechte Auftragslage) anführt, muss er bei der Auswahl der Mitarbeiter, die gehen müssen, eine sogenannte soziale Auswahl treffen. Dabei darf er nicht einfach jemanden willkürlich aussuchen. Er muss bestimmte soziale Faktoren berücksichtigen. Das Gesetz schreibt vor: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen ... gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat" [cite:de-kschg-sec1]. 

In Ihrem Fall sind die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (drei Jahre) und Ihre Unterhaltspflichten (zwei schulpflichtige Kinder) entscheidende Faktoren. Wenn Ihr Chef diese Punkte nicht ausreichend geprüft hat oder andere Mitarbeiter mit weniger Betriebszugehörigkeit oder weniger Unterhaltspflichten behalten konnte, könnte die Kündigung unwirksam sein. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Gründe der Kündigung. Auf Ihr Verlangen muss er zudem die Gründe für die soziale Auswahl genau angeben [cite:de-kschg-sec1].

Es bleibt jedoch unsicher, ob Ihr Arbeitgeber eventuell andere Mitarbeiter aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten behalten durfte, da er in solchen Fällen von der sozialen Auswahl ausgenommen sein kann [cite:de-kschg-sec1].

## Statutory citations

- Kündigungsschutzgesetz, § 1 KSchG - Sozial ungerechtfertigte Kündigungen [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/)
  > Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
- Kündigungsschutzgesetz, § 1 KSchG - Sozial ungerechtfertigte Kündigungen [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/)
  > Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat
- Kündigungsschutzgesetz, § 4 KSchG - Anrufung des Arbeitsgerichts [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/)
  > Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben

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