# Was kann ich tun, wenn ich wegen meiner Herkunft bei der Arbeit schikaniert werde?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-24
- Last updated: 2026-10-24
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/kann-ich-tun-wenn-ich-wegen-meiner-herkunft

## Question

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelgroßen Logistikunternehmen in NRW. Seit Anfang letzten Monats, also seit dem 1. Oktober, hat sich die Situation massiv verschlechtert. Mein direkter Vorgesetzter macht ständig dumme Bemerkungen über meinen Akzent und meine Herkunft vor den Kollegen. Letzte Woche, am 15. Oktober, ist es dann richtig eskaliert: Er hat mich vor versammelter Mannschaft als 'unfähig wegen seiner Wurzeln' bezeichnet und mir direkt gedroht, dass ich hier sowieso nicht lange bleiben werde, wenn ich mich nicht anpasse. Ich habe das Gespräch bereits am 20. Oktober gesucht und versucht, die Sache intern mit der Personalabteilung zu klären, aber dort wurde ich einfach nur abgewimmelt und man sagte mir, ich solle mich nicht so anstellen. Das Ganze belastet mich psychisch so sehr, dass ich kaum noch schlafen kann und mich jeden Morgen schlecht fühle. Ich möchte nicht einfach nur, dass er aufhört, sondern ich frage mich, ob ich auch irgendwie Geld für die psychische Belastung und den Stress bekommen kann, den er mir verursacht hat. Außerdem weiß ich nicht, wie viel Zeit ich noch habe, um offiziell etwas dagegen zu unternehmen, bevor es zu spät ist.

## Summary

Ja, Sie haben rechtliche Möglichkeiten, gegen die Schikanen vorzugehen und unter Umständen Geld für Ihre psychische Belastung zu erhalten. Sie müssen Ihre Ansprüche jedoch innerhalb einer sehr kurzen Frist geltend machen.

## Analysis

Da Ihr Vorgesetzter Sie aufgrund Ihrer Herkunft und Ihres Akzents beleidigt und bedroht hat, liegt vermutlich eine Benachteiligung nach dem Gesetz vor. Das Gesetz erlaubt Ihnen, gegen diese Behandlung vorzugehen. 

Erstens können Sie verlangen, dass die Schikanen aufhören. Das Gesetz besagt: "Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen" [cite:de-agg-sec21]. Das bedeutet, Sie können rechtlich fordern, dass Ihr Chef diese beleidigenden Äußerungen unterlässt.

Zweitens geht es um Ihre Frage nach dem Geld. Wenn Ihnen durch das Verhalten ein finanzieller Schaden entstanden ist oder Sie unter der Situation psychisch leiden, können Sie Entschädigung fordern. Das Gesetz schreibt vor: "Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen" [cite:de-agg-sec21]. Ein nicht-vermögensrechtlicher Schaden (auch Schmerzensgeld genannt) bezieht sich auf die psychische Belastung und den Stress, den Sie beschreiben.

Es gibt jedoch eine sehr wichtige zeitliche Einschränkung. Sie müssen Ihre Ansprüche schnell geltend machen. Laut Gesetz "muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden" [cite:de-agg-sec21]. Da die Eskalation am 15. Oktober war, läuft diese Frist bereits ab dem 15. Dezember ab. Wenn Sie diese Frist verpassen, verlieren Sie in der Regel Ihren Anspruch, es sei denn, Sie waren ohne eigenes Verschulden daran gehindert.

Ob die Behandlung rechtmäßig gewesen wäre, ist hier unwahrscheinlich, da eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig ist, wenn "ein sachlicher Grund vorliegt" [cite:de-agg-sec20]. Da die Beleidigungen jedoch direkt mit Ihrer Herkunft und Ihren Wurzeln zu tun haben, dürfte kein sachlicher Grund vorliegen, der dieses Verhalten rechtfertigt.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Regeln auch arbeitsrechtliche oder lokale Vorschriften gelten können, die Sie prüfen sollten.

## Statutory citations

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 21 AGG - Ansprüche [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. ... Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. ... Ein Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 20 AGG - Zulässige unterschiedliche Behandlung [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der ... ein sachlicher Grund vorliegt.

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