# Was kann ich tun, wenn mein Chef mich wegen meiner Herkunft ständig schlecht behandelt?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-23
- Last updated: 2026-10-23
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/kann-ich-tun-wenn-mein-chef-mich-wegen

## Question

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelständischen Logistikunternehmen in NRW. In den letzten drei Monaten ist die Situation leider immer schlimmer geworden. Mein direkter Vorgesetzter macht ständig dumme Bemerkungen über meine Herkunft und meine Sprache, auch wenn ich fließend Deutsch spreche. Letzte Woche, am 12. Oktober, ist es dann richtig eskaliert: Vor versammelter Mannschaft hat er mich vor allen Kollegen als 'den Ausländer' bezeichnet, nur weil ich eine Frage zum Dienstplan gestellt habe. Das war extrem demütigend. Ich habe bereits versucht, das unter vier Augen mit ihm zu klären, aber er hat mich nur ausgelacht und gesagt, ich solle mich nicht so anstellen. Ich habe auch schon mit einer Kollegin darüber gesprochen, die mich unterstützt, aber ich weiß nicht, wie ich offiziell gegen ihn vorgehen kann. Ich möchte nicht, dass das so weitergeht, aber ich habe auch Angst, dass ich danach meinen Job verliere oder mich niemand mehr im Team anrührt. Kann ich mich bei der Firma beschweren, ohne dass das direkt mein Arbeitsverhältnis gefährdet, und muss die Firma mir dann eigentlich eine Rückmeldung geben, was mit meiner Beschwerde passiert ist?

## Summary

Ja, Sie haben das Recht, sich offiziell bei Ihrem Arbeitgeber zu beschweren, und die Firma muss Ihnen über das Ergebnis der Prüfung informieren. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Sie vor dieser Art von Benachteiligung zu schützen.

## Analysis

Das Verhalten Ihres Vorgesetzten, der Sie vor Kollegen als 'den Ausländer' bezeichnet hat, kann eine Belästigung darstellen. Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn "unerwünschte Verhaltensweisen [...] bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird" [cite:de-agg-sec3]. In Ihrem Fall scheint durch die öffentliche Demütütung am 12. Oktober genau ein solches Umfeld geschaffen worden zu sein.

Sie können sich direkt an die zuständigen Stellen in Ihrem Logistikunternehmen wenden. Das Gesetz besagt: "Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis [...] wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen" [cite:de-agg-sec13]. Das bedeutet, dass Sie ein gesetzliches Beschwerderecht haben, wenn Sie sich aufgrund Ihrer Herkunft schlecht behandelt fühlen. Ein wichtiger Punkt für Ihre Sicherheit: Die Firma darf Sie nicht benachteiligen, weil Sie Ihr Recht wahrnehmen. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen [...] zu treffen" [cite:de-agg-sec12]. Das heißt, die Firma muss aktiv werden, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle aufhören, zum Beispiel durch Abmahnungen oder Versetzungen des Vorgesetzten.

Zudem muss die Firma Ihnen eine Rückmeldung geben, denn "Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen" [cite:de-agg-sec13]. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit Ihrer Beschwerde passiert ist.

Ob die Firma tatsächlich eine Kündigung oder Abmahnung gegen den Vorgesetzten ausspricht, hängt von der internen Untersuchung ab. Es ist nicht garantiert, dass sofort drastische Konsequenzen folgen, aber die Firma muss "geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung [...] zu ergreifen" [cite:de-agg-sec12].

## Statutory citations

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 13 AGG - Beschwerderecht [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 3 AGG - Begriffsbestimmungen [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 12 AGG - Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen.

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