# Kann mir eine Beratungsstelle bei einer Diskriminierung im Job helfen?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-30
- Last updated: 2026-10-30
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/kann-mir-eine-beratungsstelle-bei-einer-diskriminierung-im

## Question

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelständischen IT-Unternehmen in Bayern. Letzten Monat, genauer gesagt am 15. Oktober, wurde mir bei einem Mitarbeitergespräch von meiner Vorgesetzten gesagt, dass ich wegen meiner Herkunft nicht so gut ins Team passe und man sich eher jemanden mit einem 'typisch deutschen' Hintergrund wünscht. Das war für mich ein riesiger Schock. Ich habe das Gespräch erst mal sacken lassen und dann versucht, das intern mit der Personalabteilung zu klären, aber die haben mich einfach nur abgewimmelt und meinten, das sei nur eine persönliche Einschätzung. Seitdem fühle ich mich am Arbeitsplatz total isoliert und habe Angst, dass mein Vertrag nach der Probezeit nicht verlängert wird. Ich habe zwar schon online ein paar Infos gesucht, aber ich weiß nicht, wie ich jetzt rechtlich gegen diese blöden Sprüche vorgehen soll. Gibt es eigentlich Vereine oder Organisationen, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und mich nicht nur beraten, sondern mich vielleicht sogar direkt bei einem Prozess oder in Verhandlungen unterstützen können, damit ich nicht ganz alleine gegen die Firma dastehe?

## Summary

Ja, es gibt spezialisierte Verbände und staatliche Stellen, die Sie unterstützen können. Sie können sich sowohl an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden als auch Hilfe von privaten Antidiskriminierungsverbänden suchen, die Sie auch rechtlich begleiten können.

## Analysis

In Ihrer Situation, in der Sie aufgrund Ihrer Herkunft benachteiligt wurden, gibt es zwei wesentliche Anlaufstellen. Erstens können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Diese Stelle ist eine staatliche Einrichtung, die Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Konkret kann sie Sie darüber informieren, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, und eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem IT-Unternehmen anstreben [2]. 

Zweitens können Sie sich an private Antidiskriminierungsverbände wenden. Das sind Organisationen, die sich nicht gewerblich für die Interessen benachteiligter Gruppen einsetzen [1]. Diese Verbände haben weitreichende Befugnisse: Sie dürfen "im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten" [1]. Das bedeutet, dass ein solcher Verband Sie aktiv bei einem Prozess unterstützen kann, damit Sie nicht alleine gegen die Firma stehen. Zudem ist es diesen Verbänden gestattet, "die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter" zu übernehmen [1]. Das heißt, sie können Sie bei rechtlichen Schritten begleiten.

Ob diese Verbände Sie im konkreten Fall auch finanziell oder durch eine direkte Prozessführung unterstützen, hängt von deren jeweiligen Satzungen und finanziellen Möglichkeiten ab. Das Gesetz garantiert zwar das Recht auf diese Unterstützung, regelt aber nicht im Detail, wie viel Hilfe ein einzelner Verein leisten kann.

## Statutory citations

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 23 AGG - Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Antidiskriminierungsverbände sind befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. ... Antidiskriminierungsverbänden ist im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 27 AGG - Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/)
  > Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die sich nach Absatz 1 an sie wenden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Hierbei kann sie insbesondere 1. über Ansprüche und die Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen informieren, 2. Beratung durch andere Stellen vermitteln, 3. eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben.

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