# Mein befristeter Job ist eigentlich vorbei, aber ich muss trotzdem noch arbeiten?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-10-30
- Last updated: 2026-10-30
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/mein-befristeter-job-ist-eigentlich-vorbei-aber-ich

## Question

Ich arbeite jetzt seit über einem Jahr in einem kleinen Logistikzentrum hier in NRW. Mein Arbeitsvertrag war eigentlich auf 12 Monate befristet und sollte offiziell am 31. August enden. Aber jetzt ist schon der 15. September und mein Chef hat mir gesagt, dass ich einfach ganz normal weiterarbeiten soll, weil gerade zu viel zu tun ist. Er meinte sogar, dass wir uns später mal wegen einer Verlängerung zusammensetzen, aber einen neuen Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Ich habe mich schon mal bei einem Bekannten erkundigt, der meinte, dass das eigentlich nicht so einfach geht, wenn die Befristung nicht rechtens war. Ich habe meinen Chef auch schon mal vorsichtig darauf angesprochen, aber er hat mich nur vertröstet und gesagt, ich solle mich nicht so anstellen. Jetzt bin ich total verunsichert. Wenn ich einfach weiterarbeite, gilt mein Vertrag dann automatisch als unbefristet oder verliere ich dadurch meine Rechte? Und wie lange habe ich Zeit, um rechtlich etwas dagegen zu unternehmen, falls ich eigentlich gar nicht mehr dort arbeiten will, aber die Befristung eigentlich ungültig war? Ich weiß nicht, ob ich jetzt sofort zum Anwalt muss oder ob ich noch ein paar Wochen warten kann.

## Summary

Es kommt darauf an, wie Ihr Arbeitgeber reagiert. Wenn Sie nach dem 31. August einfach weiterarbeiten und Ihr Chef nicht sofort widerspricht, kann Ihr Vertrag als unbefristetes Arbeitsverhältnis gelten.

## Analysis

In Ihrer Situation ist entscheidend, wie sich die Arbeit nach dem 31. August gestaltet hat. Wenn Sie nach Ablauf der vereinbarten Zeit „mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt“ [1] werden, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristet gelten. Das Gesetz besagt: „so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht“ [1]. Ein „unverzüglicher Widerspruch“ bedeutet, dass der Chef sofort reagieren muss, wenn er die Fortsetzung nicht als unbefristetes Verhältnis will. Da Ihr Chef Sie bisher nur vertröstet hat, könnte das Arbeitsverhältnis bereits als unbefristet gelten.

Sollte die ursprüngliche Befristung von vornherein rechtlich nicht haltbar gewesen sein, hat das weitere Folgen. In diesem Fall „gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen“ [3]. Das bedeutet, Sie haben einen festen Job ohne festes Enddatum.

Wenn Sie jedoch rechtlich gegen das Ende des Vertrages vorgehen wollen (falls Sie z. B. eigentlich gar nicht mehr dort arbeiten wollen, aber die Befristung für ungültig halten), gibt es eine strikte Frist. Wenn Sie geltend machen wollen, dass die Befristung unwirksam ist, müssen Sie „innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben“ [2]. Da Ihr Vertrag am 31. August endete, ist diese Frist für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung bereits abgelaufen, sofern keine neue schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über das Ende des Verhältnisses erfolgt ist.

Es bleibt unklar, ob Ihr Chef bereits einen „unverzüglichen Widerspruch“ erklärt hat oder ob er die Fortsetzung der Arbeit als stillschweigende Verlängerung akzeptiert. Auch ist nicht ersichtlich, warum die Befristung laut Ihrem Bekannten eventuell nicht rechtmäßig war.

## Statutory citations

- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 15 TzBfG - Ende des befristeten Arbeitsvertrages [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht
- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 17 TzBfG - Anrufung des Arbeitsgerichts [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben
- Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 16 TzBfG - Folgen unwirksamer Befristung [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/)
  > Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen

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