# Was passiert mit meinem Lohn, wenn ich Ende Dezember krank war?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Arbeitsrecht
- Published: 2026-11-02
- Last updated: 2026-11-02
- Canonical: https://lawasked.com/de/employment-law/passiert-mit-meinem-lohn-wenn-ich-ende-dezember

## Question

Ich arbeite schon seit vielen Jahren in einem kleinen Betrieb hier in Bayern und habe jetzt ein Problem mit meiner Lohnabrechnung für den Jahreswechsel. Ich war genau in der Zeit vom 28. Dezember bis zum 5. Januar krankgeschrieben. Mein Chef meinte jetzt bei unserem Gespräch gestern, dass für diese Tage andere Regeln gelten als für den Rest des Jahres, weil der Wechsel der Gesetze damals um den Jahreswechsel 1998/1999 herum passiert ist. Er behauptet, dass er für die Tage Ende Dezember weniger Geld auszahlen muss, als ich es nach den aktuellen Regeln gewohnt bin. Ich habe schon in meinen alten Unterlagen nachgeschaut und mit der Personalabteilung telefoniert, aber die konnten mir keine klare Antwort geben, warum die Berechnung für diese paar Tage im Dezember plötzlich anders sein soll als für den Januar. Ich bin jetzt total verunsichert, ob er recht hat oder ob ich eigentlich das gleiche Geld bekommen muss, egal ob die Krankheit vor oder nach dem 1. Januar 1999 lag. Werden mir durch diesen alten Übergang wirklich weniger Tage bezahlt oder darf das Gesetz nicht schlechter für mich sein?

## Summary

Nein, Ihr Arbeitgeber darf Sie durch den Gesetzeswechsel nicht schlechter stellen. Für Ihre Krankheitstage Ende Dezember gelten die aktuellen, für Sie günstigeren Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

## Analysis

Ihr Arbeitgeber hat in diesem Fall unrecht. Da Ihre Krankheit vom 28. Dezember bis zum 5. Januar andauert, überschneidet sie den Zeitraum des Gesetzeswechsels um das Jahr 1999 herum. 

Das Gesetz sieht hier eine besondere Schutzregel vor. Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es dazu: "Ist der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus durch Arbeitsunfähigkeit ... verhindert, sind für diesen Zeitraum die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften maßgebend, es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind" [1]. Das bedeutet, dass für Ihren gesamten Zeitraum die neuen, aktuellen Regeln gelten müssen, sofern diese für Sie besser sind als die alten Regeln. Da die aktuellen Regeln für die Lohnfortzahlung (das ist die Weiterzahlung Ihres Gehalts, während Sie krank sind) in der Regel vorteilhafter sind, dürfen die Tage Ende Dezember nicht schlechter berechnet werden als die Tage im Januar.

Auch wenn es um medizinische Vorsorge oder Rehabilitation ginge, greift dieser Schutz [2]. Das Gesetz stellt sicher, dass ein bloßer Kalenderwechsel nicht dazu genutzt werden darf, die Entgeltfortzahlung zu kürzen. Die Regelung besagt, dass die neuen Vorschriften gelten, "es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind" [1]. Da Ihr Chef behauptet, er müsse weniger auszahlen, widerspricht dies dem Grundsatz, dass Sie durch den Übergang nicht benachteiligt werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesgesetzen auch Ihr individueller Arbeitsvertrag oder betriebliche Vereinbarungen zusätzliche Regeln enthalten können, die Sie prüfen sollten.

## Statutory citations

- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 13 EntgFG - Übergangsvorschrift [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/)
  > Ist der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus durch Arbeitsunfähigkeit ... verhindert, sind für diesen Zeitraum die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften maßgebend, es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind.
- Bundesurlaubsgesetz, § 15a BUrlG - Übergangsvorschrift [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/)
  > Befindet sich der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus in einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, sind für diesen Zeitraum die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften maßgebend, es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind.

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