# Darf ich in Deutschland bleiben, wenn ich schwer krank bin und nicht abgeschoben werden kann?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Aufenthaltsrecht und Migration
- Published: 2026-10-27
- Last updated: 2026-10-27
- Canonical: https://lawasked.com/de/immigration/darf-ich-deutschland-bleiben-wenn-ich-schwer-krank

## Question

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Ich lebe seit zwei Jahren in Berlin und habe eigentlich keinen festen Aufenthaltsstatus, aber ich bin momentan sehr schwer krank. Mein Arzt hat mir vor zwei Wochen gesagt, dass mein Zustand so instabil ist, dass eine Reise in mein Heimatland lebensgefährlich wäre. Er hat mir ein ausführliches Attest geschrieben, in dem alles steht: die genaue Diagnose nach ICD-10, die Medikamente, die ich täglich nehmen muss, und warum eine Reise meine Gesundheit massiv verschlechtern würde. Die Ausländerbehörde hat mir gestern mitgeteilt, dass meine Abschiebung geplant ist und ich mich vorbereiten soll. Ich habe schon versucht, das Attest dort vorzulegen und erklärt, dass ich die Medikamente hier in Deutschland brauche, aber die Sachbearbeiterin war sehr unfreundlich und meinte nur, dass Krankheit allein nicht reicht. Ich weiß nicht, ob das Attest ausreicht, um die Abschiebung vorerst zu stoppen, oder ob ich noch etwas anderes tun muss. Kann ich eine Art vorübergehende Erlaubnis bekommen, damit ich hier bleiben kann, bis ich wieder stabil genug bin oder eine andere Lösung gefunden wurde? Was passiert, wenn ich das Attest nicht sofort einreiche oder wenn die Behörde sagt, sie glaubt mir nicht?

## Summary

Es kommt darauf an, ob Ihre Erkrankung als lebensbedrohlich oder schwerwiegend eingestuft wird. Wenn Ihr Attest diese Kriterien erfüllt, kann die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt werden.

## Analysis

In Ihrer Situation ist das Aufenthaltsgesetz entscheidend, insbesondere die Regelungen zur Aussetzung der Abschiebung. Eine Abschiebung muss ausgesetzt werden, wenn sie aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist [1]. 

Das Gesetz stellt jedoch eine Vermutung auf, dass Krankheit allein kein Grund ist, die Abschiebung zu stoppen. Um dies zu widerlegen, müssen Sie Ihre Erkrankung durch eine ganz bestimmte Art von ärztlichem Zeugnis beweisen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Ausländer "eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen" muss [1]. Das bedeutet, dass Ihr Attest nicht nur allgemein sagen darf, dass Sie krank sind, sondern sehr detailliert sein muss. Es muss unter anderem die Diagnose nach ICD-10, den Schweregrad der Erkrankung und die voraussichtlichen Folgen der Abschiebung enthalten [1].

Da Ihr Arzt bereits eine ICD-10 Diagnose und die Details zu Ihren Medikamenten aufgeschrieben hat, scheint Ihr Attest die formalen Anforderungen gut zu erfüllen. Wenn die Abschiebung aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage eine erhebliche Gefahr darstellt, kann von ihr abgesehen werden. Eine solche Gefahr liegt vor, wenn es sich um "lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen" handelt, die sich durch die Abschiebung "wesentlich verschlechtern würden" [2].

Wenn die medizinischen Gründe anerkannt werden, kann eine sogenannte Duldung erteilt werden. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, weil Sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (wie Ihrer Krankheit) momentan nicht abgeschoben werden können [1].

Es bleibt jedoch unsicher, wie die Ausländerbehörde die Schwere Ihrer Erkrankung bewertet. Die Behörde hat das Recht, eine eigene ärztliche Untersuchung anzuordnen, um die Echtheit oder Schwere der Angaben zu prüfen [1].

## Statutory citations

- Aufenthaltsgesetz, § 60a AufenthG 2004 - Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/)
  > Der Ausländer muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Diese ärztliche Bescheinigung soll insbesondere die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist, die Methode der Tatsachenerhebung, die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung, den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, enthalten.
- Aufenthaltsgesetz, § 60 AufenthG 2004 - Verbot der Abschiebung [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/)
  > Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen liegt nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden.

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