# Was passiert mit dem Erbe, wenn der Nacherbe schon vor der Auszahlung stirbt?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Erbrecht
- Published: 2026-10-30
- Last updated: 2026-10-30
- Canonical: https://lawasked.com/de/inheritance-law/passiert-mit-dem-erbe-wenn-der-nacherbe-schon

## Question

Ich brauche dringend mal einen Rat zu einer schwierigen Situation in Bayern. Mein Onkel ist leider vor zwei Monaten verstorben und hat in seinem Testament festgelegt, dass mein Cousin erst einmal alles bekommt, aber dass das Erbe später an meine Cousine gehen soll, falls mein Cousin nicht mehr lebt. Das Ganze war so geregelt, dass mein Cousin der erste Erbe ist und meine Cousine dann als Nacherbin nach ihm kommen sollte. Das Problem ist jetzt, dass mein Cousin erst letzte Woche nach dem Tod meines Onkels bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. Er hatte das Erbe zwar schon offiziell durch das Testament erhalten, aber die eigentliche Verteilung und die Übertragung der Immobilien und der ca. 50.000 Euro auf dem Konto konnten noch nicht stattfinden, weil der Nachlass noch abgewickelt wird. Ich habe mich schon beim Nachlassgericht erkundigt, aber die konnten mir keine klare Antwort geben, ob das Geld jetzt an die Kinder meines Cousins gehen oder ob es direkt an meine Cousine weitergeht, die im Testament als Nacherbin steht. Ich bin mir total unsicher, ob der Anspruch des Cousins schon feststand und ob seine eigenen Erben jetzt rechtlich gesehen das Geld bekommen oder ob der Plan des Onkels trotzdem noch so durchgeht, wie er es wollte.

## Summary

Es kommt darauf an, ob der Onkel im Testament einen anderen Willen geäußert hat. Grundsätzlich gehen die Rechte des verstorbenen Cousins auf seine eigenen Erben über, da er bereits Erbe war.

## Analysis

In Ihrem Fall ist die rechtliche Situation durch das Zusammenspiel von Erbfall und Nacherbfolge bestimmt. Ein Nacherbe ist eine Person, die erst Erbe wird, nachdem ein erster Erbe (der Vorerbe) verstorben ist [2]. 

Da Ihr Cousin nach dem Tod Ihres Onkels bereits offiziell Erbe geworden ist, trat der Erbfall ein [3]. Das bedeutet, das Vermögen (die Immobilien und die 50.000 Euro) ist rechtlich bereits in seinen Besitz übergegangen, auch wenn die praktische Verteilung noch nicht stattgefunden hat. 

Die entscheidende Regelung für Ihre Situation findet sich in § 2108 BGB. Dort heißt es: "Stirbt der eingesetzte Nacherbe vor dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge, aber nach dem Eintritt des Erbfalls, so geht sein Recht auf seine Erben über, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist" [1]. 

In Ihrem Fall ist der Cousin der erste Erbe (Vorerbe) und die Cousine die Nacherbin. Da der Cousin nach dem Tod des Onkels, aber vor dem eigentlichen „Fall der Nacherbfolge“ (also bevor die Cousine das Erbe endgültig von ihm übernehmen sollte) verstorben ist, gilt: Wenn Ihr Onkel im Testament nicht ausdrücklich etwas anderes geschrieben hat, gehen die Rechte des Cousins auf seine eigenen Erben (seine Kinder) über. Das bedeutet, dass die Kinder des Cousins das Erbe erhalten könnten, anstatt dass es direkt an die Cousine geht. 

Ob der Plan des Onkels dennoch so durchgeht, wie er ihn sich vorgestellt hat, hängt davon ab, ob man aus dem restlichen Text des Testaments einen "anderen Wille" ableiten kann. Wenn der Onkel zum Beispiel geschrieben hat, dass die Cousine unter allen Umständen das Erbe erhalten soll, könnte dies den Übergang auf die Kinder des Cousins verhindern.

## Statutory citations

- Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385), § 2108 BGB - Erbfähigkeit; Vererblichkeit des Nacherbrechts [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Stirbt der eingesetzte Nacherbe vor dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge, aber nach dem Eintritt des Erbfalls, so geht sein Recht auf seine Erben über, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist
- Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385), § 2100 BGB - Nacherbe [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe).
- Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385), § 1922 BGB - Gesamtrechtsnachfolge [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

---
General information only, not legal advice. See https://lawasked.com/disclaimer
