# Wie lange darf jemand das Erbe verwalten, wenn der Erblasser das so bestimmt hat?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Erbrecht
- Published: 2026-10-27
- Last updated: 2026-10-27
- Canonical: https://lawasked.com/de/inheritance-law/wie-lange-darf-jemand-das-erbe-verwalten-wenn

## Question

Ich schreibe hier aus Hessen, weil ich eine ziemlich komplizierte Situation mit einem Erbe habe. Mein Onkel ist leider schon vor über 30 Jahren, im Sommer 1992, verstorben. Er hatte im Testament ganz genau festgelegt, dass ein langjähriger Bekannter von ihm das gesamte Vermögen, also hauptsächlich ein großes Grundstück und einige Bankguthaben von insgesamt etwa 150.000 Euro, verwalten soll, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dieser Verwalter regelt seitdem alles, auch wenn ich mittlerweile selbst erwachsen bin und eigentlich ein Recht auf mein Erbe habe. Ich habe mich schon bei verschiedenen Stellen informiert und sogar mal mit dem Verwalter selbst gesprochen, aber er meint nur, dass er das so machen darf, weil es so im Testament stand. Jetzt frage ich mich, ob diese Regelung, dass jemand das Geld über so einen langen Zeitraum kontrolliert, überhaupt noch gültig ist. Gibt es eine zeitliche Grenze, nach der diese Verwaltung automatisch aufhört, selbst wenn im Testament nichts anderes steht, oder bleibt das jetzt für immer so, solange der Verwalter das möchte? Ich möchte einfach wissen, ob ich nach all den Jahrzehnten endlich Zugriff auf mein Geld habe.

## Summary

Es kommt darauf an, ob der Onkel im Testament eine Ausnahme von der 30-Jahres-Frist festgelegt hat. Grundsätzlich endet eine solche Verwaltung nach 30 Jahren, es sei denn, es wurde eine Fortdauer bis zu einem bestimmten Ereignis angeordnet.

## Analysis

In Ihrem Fall geht es um die sogenannte Dauervollstreckung. Das bedeutet, dass ein Testamentsvollstrecker (eine Person, die das Erbe verwaltet) das Vermögen über einen längeren Zeitraum kontrolliert [2]. 

Nach dem Gesetz gibt es für diese Art der Verwaltung eine zeitliche Grenze. Das Gesetz besagt: "Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind" [1]. Das bedeutet, dass die Befugnis des Bekannten Ihres Onkels normalerweise nach 30 Jahren endet, wenn im Testament nichts anderes steht. Da Ihr Onkel im Sommer 1992 verstorben ist, sind diese 30 Jahre bereits überschritten.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die den Verwalter in Ihrer Situation immer noch berechtigen könnte. Der Erblasser kann nämlich festlegen, dass die Verwaltung länger dauert, zum Beispiel "bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder des anderen" [1]. Wenn Ihr Onkel also geschrieben hat, dass der Bekannte das Geld verwalten soll, bis Sie ein bestimmtes Alter erreichen oder bis der Bekannte stirbt, dann bleibt die Regelung auch nach 30 Jahren gültig.

Da Sie nicht genau wissen, was im Testament steht, ist die Lage aktuell unklar. Wenn keine solche Ausnahme (wie ein bestimmtes Ereignis) im Testament steht, sollte die Verwaltung eigentlich beendet sein. Wenn jedoch eine solche Bedingung vorliegt, bleibt der Verwalter im Amt, bis diese Bedingung erfüllt ist.

## Statutory citations

- Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385), § 2210 BGB - Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind. Der Erblasser kann jedoch anordnen, dass die Verwaltung bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder des anderen fortdauern soll.
- Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385), § 2209 BGB - Dauervollstreckung [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen

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