# Muss ich extra zahlen, wenn ich die Wohnung erst ein paar Tage zu spät abgebe?

- Jurisdiction: Germany
- Practice area: Mietrecht und Wohnen
- Published: 2026-10-31
- Last updated: 2026-10-31
- Canonical: https://lawasked.com/de/tenancy-law/muss-ich-extra-zahlen-wenn-ich-die-wohnung

## Question

Ich wohne in einer Mietwohnung in Berlin und mein Mietvertrag ist offiziell zum 31. August ausgelaufen. Eigentlich hätte ich am letzten Tag alles leer räumen und die Schlüssel übergeben müssen. Leider gab es aber ein riesiges Problem mit meinem Umzugswagen, der mitten auf der Autobahn liegen geblieben ist, und mein neuer Mietvertrag beginnt erst am 5. September. Deshalb konnte ich erst am 4. September alles fertig machen und habe die Schlüssel dann am Vormittag beim Vermieter abgegeben. Mein Vermieter ist jetzt total sauer und meint, dass ich für diese vier Tage Verspätung jetzt nicht nur die normale Miete zahlen muss, sondern eine Art zusätzliche Strafe oder Entschädigung, weil er die Wohnung so nicht neu vermieten konnte. Ich habe ihm schon per WhatsApp erklärt, dass das wirklich Pech mit dem Umzug war und ich keine Absicht hatte, die Wohnung länger zu behalten, aber er bleibt hart. Jetzt frage ich mich, ob er wirklich recht hat und ob ich für diese paar Tage tatsächlich die volle Miete plus noch irgendwelche extra Kosten oder Schadensersatz leisten muss, obwohl ich die Wohnung ja eigentlich nur wegen des Umzugsstresses ein bisschen länger hatte.

## Summary

Ja, Sie müssen für die vier Tage zusätzliche Miete zahlen, aber der Vermieter darf nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Strafe verlangen. Er hat lediglich Anspruch auf die Entschädigung für die Zeit, in der Sie die Wohnung noch genutzt haben.

## Analysis

Da Sie die Wohnung erst am 4. September und nicht wie vereinbart am 31. August zurückgegeben haben, sind Sie verpflichtet, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben [2]. Da dies nicht rechtzeitig geschah, tritt die Regelung zur Entschädigung in Kraft.

Gemäß dem Gesetz kann der Vermieter für die Zeit der Verzögerung eine Entschädigung verlangen. Der Gesetzestext besagt: "Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist" [1]. Das bedeutet für Sie: Sie müssen für die vier Tage (1. bis 4. September) die normale Miete (oder den ortsüblichen Wert) als Entschädigung zahlen, weil Sie die Wohnung in dieser Zeit noch 'vorenthalten' haben.

Was die "zusätzliche Strafe" betrifft, die Ihr Vermieter fordert, ist die Lage etwas komplizierter. Der Vermieter kann zwar theoretlichen Schadensersatz geltend machen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Es heißt: "Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen" [1]. Ein weiterer Schaden wäre zum Beispiel, wenn der Vermieter durch Ihre Verspätung einen konkreten finanziellen Verlust erleidet, der über die normale Miete hinausgeht. 

Allerdings gibt es eine Schutzvorschrift für Wohnraum: Ein weiterer Schaden kann nur verlangt werden, wenn Sie die Rückgabe zu vertreten haben [3]. "Verantworten" bedeutet in der Rechtssprache, dass Sie die Situation durch eigenes Verschulden oder Fahrlässigkeit (Unachtsamkeit) verursacht haben. Ob ein Autopannen auf der Autobahn als ein Umstand gilt, den Sie zu verantworten haben oder ob dies ein unvorhersehbares Pech war, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Wenn das Gericht entscheidet, dass die Panne nicht Ihr Verschulden war, könnte der Anspruch auf den "weiteren Schaden" entfallen, die normale Entschädigung für die vier Tage bleibt jedoch bestehen.

Bitte beachten Sie, dass lokale Regelungen oder spezifische Klauseln in Ihrem Mietvertrag die Details beeinflussen können.

## Statutory citations

- Bürgerliches Gesetzbuch (Mietrecht, §§ 535–580a), § 546a BGB - Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Bürgerliches Gesetzbuch (Mietrecht, §§ 535–580a), § 546 BGB - Rückgabepflicht des Mieters [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
- Bürgerliches Gesetzbuch (Mietrecht, §§ 535–580a), § 571 BGB - Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum [in force] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
  > Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat.

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