Wie bekomme ich mein Geld vom Erbe, wenn die Geschwister den Wert der Sachen verschleiern?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Erbrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 24. Oktober 2026

Die Situation

Ich lebe in Wien und stecke gerade in einer echt mühsamen Situation wegen dem Tod meines Vaters im letzten Jänner. Mein Vater hat alles an meine Schwester vererbt, aber ich bin ja als Sohn eigentlich auch am Pflichtteil interessiert. Das Problem ist, dass meine Schwester behauptet, es gäbe eigentlich kaum noch etwas zu verteilen, weil das Haus und die Ersparnisse schon fast weg seien. Ich weiß aber ganz genau, dass das Haus in der Innenstadt damals einen Wert von über 600.000 Euro hatte und es auch noch ein ordentliches Bankkonto gab. Ich habe schon mehrmals versucht, mit ihr zu reden und nach den genauen Zahlen zu fragen, aber sie blockt komplett ab und sagt, ich solle mich nicht einmischen. Ich habe jetzt schon einen Anwalt kontaktiert, aber ich weiß nicht genau, wie ich jetzt vorgehen soll, um sicherzustellen, dass der Wert der Sachen wirklich so geschätzt wird, wie er zum Zeitpunkt von seinem Tod war. Wie kann ich offiziell verlangen, dass alles ganz genau aufgelistet und bewertet wird, damit ich nicht leer ausgehe? Und kriege ich eigentlich auch Zinsen, wenn die Auszahlung von meinem Anteil noch länger dauert?

Kurzfassung

Ja, Sie können offiziell eine genaue Auflistung und Bewertung des Vermögens verlangen und haben auch Anspruch auf Zinsen. Sie können einen Antrag stellen, damit das gesamte Erbe genau beschrieben und geschätzt wird.

Ausführliche Analyse

In Ihrer Situation mit Ihrer Schwester können Sie rechtlich vorgehen, um die tatsächlichen Werte des Hauses in der Innenstadt und der Bankkonten zu ermitteln. Das Gesetz sieht hierfür ein spezielles Verfahren vor. Auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten (das ist eine Person, die gesetzlich einen Mindestanteil am Erbe zugesichert bekommt, wie Sie als Sohn) "wird zur Ermittlung des Pflichtteils die gesamte Verlassenschaft genau beschrieben und geschätzt" [cite:at-abgb-erbrecht-sec778]. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die freiwillige Auskunft Ihrer Schwester angewiesen sind, sondern eine offizielle Bestandsaufnahme erzwingen können. Wichtig für Ihre Berechnung ist der Zeitpunkt des Todes Ihres Vaters im letzten Jänner. Das Gesetz schreibt vor: "Die Schätzung hat auf den Todestag des Verstorbenen abzustellen" [cite:at-abgb-erbrecht-sec778]. Das stellt sicher, dass der Wert des Hauses (die 600.000 Euro) und der Kontostände zum Zeitpunkt seines Todes herangezogen werden und nicht der aktuelle, eventuell niedrigere Wert. Falls die Auszahlung Ihres Anteils länger dauert, müssen Sie sich keine Sorgen um den Wertverlust machen. Es gilt: "Bis zur Erfüllung des Geldpflichtteils stehen dem Pflichtteilsberechtigten die gesetzlichen Zinsen zu" [cite:at-abgb-erbrecht-sec778]. Sie erhalten also zusätzlich zum Erbe auch Zinsen. Bei der Berechnung des Betrags werden allerdings Schulden oder Kosten, die bereits vor dem Tod bestanden oder mit der Verwaltung des Erbes zu tun haben, abgezogen [cite:at-abgb-erbrecht-sec779]. Ob solche Schulden in Ihrem Fall existieren, ist derzeit noch unklar. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen allgemeinen Regeln des ABGB auch spezifische verfahrensrechtliche Bestimmungen oder lokale Vorschriften gelten können, die Sie prüfen sollten.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 778 — 1. Ermittlung und Berechnung des Pflichtteils
"Auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten wird zur Ermittlung des Pflichtteils die gesamte Verlassenschaft genau beschrieben und geschätzt. ... Die Schätzung hat auf den Todestag des Verstorbenen abzustellen. Bis zur Erfüllung des Geldpflichtteils stehen dem Pflichtteilsberechtigten die gesetzlichen Zinsen zu."
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Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 779 — § 779
"Schulden und andere Lasten, die schon zu Lebzeiten des Verstorbenen auf dem Vermögen hafteten, werden von der Verlassenschaft ebenso abgezogen"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.

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