Darf mein Arbeitgeber auf dem Weingut mich einfach nach der Ernte entlassen?
Es kommt darauf an, ob Ihr Weingut rechtlich als Saisonbetrieb gilt. Wenn die Kündigung tatsächlich nur durch die saisonale Natur des Betriebs bedingt ist, kann der Arbeitgeber den Kündigungsschutz umgehen.
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