Wer leitet eigentlich den Datenschutzrat und wer kümmert sich um das Tagesgeschäft?
Kurzfassung
Der Datenschutzrat wird von einem gewählten Vorsitzenden geleitet, der den Rat nach außen vertritt. Das Tagesgeschäft und die Verwaltung werden vom Bundesministerium für Justiz übernommen.
Die Situation
Ich beschäftige mich gerade beruflich ein bisschen mit dem Thema Datenschutz in Österreich, weil wir in meiner Firma im März eine neue Software einführen wollen. Dabei bin ich auf den Datenschutzrat gestoßen. Ich habe mich jetzt schon auf verschiedenen Webseiten umgeschaut, aber ich blicke da nicht ganz durch, wie das intern eigentlich organisiert ist. Ich habe gelesen, dass es da eine Sitzung gibt, bei der alles entschieden wird, aber ich weiß nicht genau, wer dort den Ton angibt. Wer ist denn der Chef von diesem Rat und wie wird der eigentlich bestimmt? Gibt es da eine feste Person, die das nach außen hin vertritt, wenn man zum Beispiel offizielle Anfragen hat? Und noch etwas, was mich verwirrt: Wer macht eigentlich die ganze Schreibarbeit und die Verwaltung? Ich habe gehört, dass das Justizministerium da irgendwie mit reinspielt, aber ich verstehe nicht, ob die Mitarbeiter dort einfach machen, was sie wollen, oder ob sie auch jemanden zu befolgen haben. Wenn ich also wissen will, wer für die laufenden Aufgaben zuständig ist und wer die Leitung übernimmt, wo finde ich die genaue Regelung dazu?
Ausführliche Analyse
Für Ihre berufliche Auseinandersetzung mit der Softwareeinführung in Ihrer Firma ist es wichtig zu verstehen, wie die Aufsicht strukturiert ist. Der Datenschutzrat wählt in seiner ersten Sitzung (der sogenannten konstituierenden Sitzung) seine Führungspersonen.
Konkret heißt es: "Der Datenschutzrat hat in der konstituierenden Sitzung aus den vorliegenden Wahlvorschlägen mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen"[1]. Das bedeutet, dass die Mitglieder des Rates selbst entscheiden, wer der Chef ist. Der gewählte Vorsitzende ist zudem die offizielle Person für die Außenwelt. Das Gesetz legt fest: "Der gemäß Abs. 2 gewählte Vorsitzende vertritt den Datenschutzrat nach außen"[1]. Wenn Sie also offizielle Anfragen haben, ist der Vorsitzende Ihr Ansprechpartner.
Was die Verwaltung und die Schreibarbeit betrifft, so ist das Justizministerium zuständig. Das Gesetz besagt: "Die Geschäftsführung des Datenschutzrates obliegt dem Bundesministerium für Justiz"[1]. Das Ministerium stellt auch das Personal bereit, das diese Aufgaben erledigt. Diese Mitarbeiter arbeiten jedoch nicht völlig eigenständig, sondern müssen sich an die fachliche Leitung halten. Es heißt dazu: "Bei ihrer Tätigkeit für den Datenschutzrat sind die Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz fachlich an die Weisungen des Vorsitzenden des Datenschutzrates gebunden"[1]. Das bedeutet, dass der Vorsitzende zwar die strategische Leitung hat, das Ministerium aber die organisatorische Arbeit (das Tagesgeschäft) ausführt.
Zusätzliche landesrechtliche Regelungen könnten die Details der Verwaltung beeinflussen, sollten aber im Kontext des Bundesgesetzes geprüft werden.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Datenschutzgesetz § Datenschutzgesetz Art. 2 § 16 — Vorsitz und Geschäftsführung
"Der Datenschutzrat hat in der konstituierenden Sitzung aus den vorliegenden Wahlvorschlägen mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Datenschutzgesetz § Datenschutzgesetz Art. 2 § 16 — Vorsitz und Geschäftsführung
"Der gemäß Abs. 2 gewählte Vorsitzende vertritt den Datenschutzrat nach außen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Datenschutzgesetz § Datenschutzgesetz Art. 2 § 16 — Vorsitz und Geschäftsführung
"Die Geschäftsführung des Datenschutzrates obliegt dem Bundesministerium für Justiz."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Datenschutzgesetz § Datenschutzgesetz Art. 2 § 16 — Vorsitz und Geschäftsführung
"Bei ihrer Tätigkeit für den Datenschutzrat sind die Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz fachlich an die Weisungen des Vorsitzenden des Datenschutzrates gebunden."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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