Wie lange muss ein Online-Shop warten, bevor ich meine Bestellung einfordern kann?
Kurzfassung
Ja, Sie können jetzt bereits Druck machen. Da im Kaufvertrag kein Lieferdatum vereinbart wurde, muss der Shop die Ware spätestens 30 Tage nach dem Kauf übergeben haben.
Die Situation
Ich habe vor genau 35 Tagen in einem großen Online-Shop in Deutschland ein neues Smartphone für 850 Euro bestellt. Beim Kauf am 10. des letzten Monats wurde im Bestellprozess überhaupt kein Lieferdatum angegeben und es stand auch nicht dabei, wann die Ware genau ankommen soll. Seitdem habe ich zwar eine Bestätigungsmail bekommen, aber die Lieferung ist einfach nicht erfolgt. Ich habe schon zweimal beim Kundenservice angerufen und per E-Mail nachgefragt, aber die Mitarbeiter sagen mir jedes Mal nur, dass die Ware 'in Bearbeitung' sei und ich mich einfach noch etwas gedulden müsse. Es gibt keine konkrete Zusage, wann das Paket abgeschickt wird. Da ich das Handy dringend für meine Arbeit brauche und nun schon über eine Woche über die üblichen Lieferzeiten hinaus warte, frage ich mich, ab wann ich rechtlich gesehen das Recht habe, die sofortige Lieferung zu verlangen. Muss ich noch länger warten oder kann ich jetzt schon Druck machen, weil die 30 Tage seit dem Kauf schon um sind?
Ausführliche Analyse
In Ihrem Fall wurde beim Kauf kein konkretes Datum für die Lieferung festgelegt. Das Gesetz sieht für solche Situationen eine klare Frist vor. Laut Gesetz gilt: "Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben"[1]. Das bedeutet, dass der Online-Shop eine gesetzliche Höchstfrist von 30 Tagen hat, um Ihnen das Smartphone zu liefern, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Da Sie das Handy bereits vor 35 Tagen bestellt haben, ist diese Frist bereits verstrichen.
Da die 30 Tage um sind, können Sie die Lieferung nun "unverzüglich verlangen"[1]. Ein "unverzüglich" bedeutet im rechtlichen Sinne "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich. Sie müssen sich also nicht länger mit den vagen Aussagen des Kundenservice über eine 'Bearbeitung' zufrieden geben.
Es ist jedoch wichtig zu unterscheiden, was Sie erreichen wollen. Wenn Sie das Handy unbedingt haben möchten, müssen Sie die Lieferung fordern. Wenn Sie das Geschäft komplett rückgängig machen wollen (einen sogenannten Rücktritt), gelten unter Umständen zusätzliche Regeln, wie etwa die Notwendigkeit einer Fristsetzung, sofern nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen[2]. In Ihrer aktuellen Situation ist der wichtigste Punkt jedoch, dass die gesetzliche 30-Tage-Frist für die Übergabe der Ware bereits abgelaufen ist.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche landesspezifische Regelungen oder spezielle Verbraucherschutzgesetze gelten können, die Ihre Rechte ergänzen.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Kaufrecht und Verbraucherverträge, §§ 312–312k, 433–480) § § 475 BGB — Anwendbare Vorschriften
"Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Kaufrecht und Verbraucherverträge, §§ 312–312k, 433–480) § § 475d BGB — Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
"Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wenn..."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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