Bin ich eigentlich eine Teilzeitkraft, wenn ich nur wenige Stunden arbeite?
Kurzfassung
Ja, Sie gelten rechtlich gesehen als Teilzeitbeschäftigte. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass auch Personen in einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) als Teilzeitbeschäftigte gelten.
Die Situation
Ich arbeite seit dem 1. März dieses Jahres in einem kleinen Einzelhandelsgeschäft in Bayern. Mein Vertrag sieht vor, dass ich immer nur an zwei Tagen pro Woche für jeweils 4 Stunden komme. Mein Chef sagt immer, dass ich eine Minijobberin bin, weil ich ja unter der Verdienstgrenze liege. Aber jetzt habe ich mich gefragt, ob das rechtlich gesehen eigentlich dasselbe ist wie Teilzeit. In meinem Betrieb arbeiten die anderen Kollegen normalerweise 40 Stunden die Woche im Verkauf, genau wie ich, nur eben viel mehr Tage. Ich habe schon mal bei der Gewerkschaft angerufen, aber die meinten, ich solle erst mal genau wissen, wie mein Status ist. Ich bin mir total unsicher, ob ich wegen dieser geringen Stunden überhaupt die gleichen Rechte habe wie die Vollzeitkollegen, die den ganzen Tag im Laden stehen. Wenn ich weniger arbeite als die anderen, die den gleichen Job machen, gelte ich dann offiziell als Teilzeitbeschäftigte oder bleibe ich einfach nur eine geringfügig Beschäftigte? Das ist wichtig für mich, weil ich wissen will, ob ich bei Urlaubsansprüchen oder anderen Dingen genauso behandelt werden muss wie die anderen im Team.
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation ist die Antwort recht eindeutig: Sie sind eine Teilzeitbeschäftigte. Auch wenn Ihr Chef Sie aufgrund der Verdienstgrenze als Minijobberin bezeichnet, ändert das nichts an Ihrem rechtlichen Status im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Das Gesetz definiert, wer als Teilzeitkraft gilt. Ein Arbeitnehmer ist teilzeitbeschäftigt, wenn seine "regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers"[1]. Da Ihre Kollegen im Einzelhandelsgeschäft 40 Stunden pro Woche arbeiten und Sie nur 8 Stunden (2 Tage à 4 Stunden), ist Ihre Arbeitszeit deutlich geringer als die der vergleichbaren Vollzeitkräfte[1]. Ein vergleichbarer Arbeitnehmer ist dabei jemand, der im Betrieb die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit ausübt[1].
Besonders wichtig für Ihre Frage ist der zweite Absatz des Gesetzes. Dort heißt es: "Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung ... ausübt"[1]. Das bedeutet, dass der Begriff der Teilzeitbeschäftigung den Minijob rechtlich mit einschließt. Sie sind also nicht nur eine geringfügig Beschäftigte, sondern rechtlich gesehen auch eine Teilzeitkraft.
Dies hat zur Folge, dass Sie grundsätzlich die gleichen Rechte genießen müssen wie Ihre Vollzeitkollegen, sofern das Gesetz dies vorsieht (wie zum Beispiel beim Urlaubsanspruch, der anteilig nach der Arbeitszeit berechnet wird). Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Ausgestaltung Ihrer Rechte von Ihrem Arbeitsvertrag und eventuellen Tarifverträgen abhängen kann. Landesrechtliche Regelungen oder spezifische Regelungen des Sozialgesetzbuchs könnten zusätzliche Details zur Absicherung von Minijobbern enthalten.
Sollte Ihr Vertrag zudem zeitlich begrenzt sein, wäre zusätzlich zu prüfen, ob eine Befristung vorliegt, was nach § 3 TzBfG definiert wird[2].
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz § § 2 TzBfG — Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
"Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz § § 2 TzBfG — Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
"Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz § § 3 TzBfG — Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
"Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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