Darf mein Arbeitgeber auf dem Weingut mich einfach nach der Ernte entlassen?
Die Situation
Ich arbeite seit zwei Jahren als Erntehelfer auf einem großen Weingut hier in Baden-Württemberg. Ich habe dort einen Arbeitsvertrag, der eigentlich auf das ganze Jahr ausgelegt war, weil ich auch bei der Pflege der Reben und in der Abfüllung mithelfe. Jetzt kam gestern mein Chef zu mir und meinte ganz trocken, dass ich nach Ende der diesjährigen Weinlese im Oktober nicht mehr kommen könne, weil die Saison vorbei sei und er für den Winter niemanden mehr braucht. Er sagte, dass das bei einem Betrieb wie unserem völlig normal sei und er mich deshalb nicht weiter beschäftigen müsse. Ich bin jetzt total verunsichert, weil ich eigentlich fest mit dem Gehalt im November und Dezember gerechnet habe, um meine Miete zu bezahlen. Ich habe schon versucht, ruhig mit ihm zu reden und gefragt, ob ich nicht in der Lagerhaltung bleiben kann, aber er hat mich sofort abgewiesen. Er meinte nur, dass wir eben ein Saisonbetrieb sind und das Gesetz das so vorsieht. Ich weiß jetzt nicht genau, ob er mich einfach so ohne triftigen Grund nach der Ernte vor die Tür setzen darf oder ob ich mich gegen diese Kündigung wehren kann, obwohl ich sagen soll, dass es ein Saisonbetrieb ist.
Kurzfassung
Es kommt darauf an, ob Ihr Weingut rechtlich als Saisonbetrieb gilt. Wenn die Kündigung tatsächlich nur durch die saisonale Natur des Betriebs bedingt ist, kann der Arbeitgeber den Kündigungsschutz umgehen.
Ausführliche Analyse
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Kündigungsschutzgesetz § § 22 KSchG — Ausnahmebetriebe
"Auf Saisonbetriebe und Kampagne-Betriebe finden die Vorschriften dieses Abschnitts bei Entlassungen, die durch diese Eigenart der Betriebe bedingt sind, keine Anwendung"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Kündigungsschutzgesetz § § 13 KSchG — Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
"Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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