Wie wird das Erbe unter meinen Geschwistern aufgeteilt, wenn ein Elternteil stirbt?
Kurzfassung
Es kommt darauf an, ob Ihr Vater die Schenkung als Ausgleichung bestimmt hat, aber grundsätzlich kann das Geld vom Erbe abgezogen werden. Wenn die gesetzliche Erbfolge gilt, müssen Kinder oft bereits erhaltene Geschenke berücksichtigen, um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten.
Die Situation
Ich lebe in Bayern und brauche mal euren Rat wegen einer schwierigen Situation in meiner Familie. Mein Vater ist vor etwa sechs Monaten verstorben. Meine Mutter lebt noch, aber wir waren im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Jetzt geht es darum, wie das gesamte Vermögen, also das Haus und die Ersparnisse, aufgeteilt werden, wenn meine Mutter irgendwann auch stirbt. Ich habe zwei Geschwister, einen Bruder und eine Schwester. Wir sind also zu dritt. Mein Bruder hat allerdings schon vor zwei Jahren eine größere Summe Geld als Schenkung von meinem Vater bekommen, um eine Wohnung zu kaufen. Ich habe versucht, mit meiner Mutter und meinem Bruder darüber zu reden, aber sie sagen alle, dass das nichts mit dem späteren Erbe zu tun hat. Ich frage mich jetzt ganz konkret: Wird mein Bruder bei der Aufteilung des Vermöms meiner Mutter später weniger bekommen, weil er schon früher Geld erhalten hat? Und wie genau wird berechnet, wie viel Anteil jeder von uns bekommt, wenn es um die Hälfte geht, die nach dem Tod meiner Mutter übrig bleibt? Ich möchte einfach nur wissen, ob das Geld, das mein Bruder schon hat, später vom Erbe abgezogen wird.
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation geht es um zwei rechtliche Fragen: Wie wird das Erbe Ihrer Mutter unter Ihnen drei Geschwistern aufgeteilt und muss die Schenkung Ihres Bruders berücksichtigt werden?
Zuerst zur Aufteilung: Wenn Ihre Mutter verstirbt, wird das Vermögen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge geteilt. Da Sie drei Kinder sind, erben Sie laut Gesetz zu gleichen Teilen. Das Gesetz besagt: "Kinder erben zu gleichen Teilen"[1]. Das bedeutet, dass jeder von Ihnen zunächst einen Drittel des verfügbaren Erbes erhält.
Zum Thema der Schenkung: Ob das Geld, das Ihr Bruder bereits erhalten hat, später vom Erbe abgezogen wird, hängt von der sogenannten Ausgleichungspflicht ab. Die Ausgleichung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem bereits erhaltene Zuwendungen (Geschenke) bei der späteren Erbteilung berücksichtigt werden, damit alle Kinder am Ende gleich viel erhalten.
Gemäß dem Gesetz für die Teilung unter Kindern gilt: "Das Vorempfangene kommt nach den für die Ausgleichung unter Abkömmlingen geltenden Vorschriften zur Ausgleichung..."[2]. Das bedeutet, dass die Schenkung Ihres Bruders grundsätzlich angerechnet werden kann, sofern die gesetzlichen Regeln zur Ausgleichung greifen. Ob dies im konkreten Fall der Schenkung Ihres Vaters auch für das Erbe Ihrer Mutter gilt, ist rechtlich komplex, da die Schenkung von Ihrem Vater stammte. Wenn die Schenkung jedoch als Vorschuss auf das Erbe gedacht war oder die Ausgleichungspflicht nach den Regeln für Abkömmlinge greift, wird der Betrag bei der Berechnung des Erbteils berücksichtigt[2].
Es bleibt jedoch unsicher, ob die Schenkung Ihres Vaters direkt auf das Erbe Ihrer Mutter angerechnet werden kann, da die Schenkung von einem anderen Elternteil stammte. Dies hängt davon ab, ob die Schenkung als Ausgleichungspflicht unter Geschwistern im Rahmen der Erbfolge der Mutter gewertet wird.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385) § § 1924 BGB — Gesetzliche Erben erster Ordnung
"Kinder erben zu gleichen Teilen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Ehe und Familie, §§ 1297–1588) § § 1503 BGB — Teilung unter den Abkömmlingen
"Das Vorempfangene kommt nach den für die Ausgleichung unter Abkömmlingen geltenden Vorschriften zur Ausgleichung..."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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