Welche Regeln gelten für meinen alten Handyvertrag, wenn sich das Gesetz ändert?
Kurzfassung
In der Regel gilt für Ihren Vertrag aus dem Jahr 2013 die alte Rechtslage. Die neuen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, die ab Juni 2014 gelten, dürfen nicht einfach rückwirkend auf Ihre alten Verträge angewendet werden.
Die Situation
Ich wohne in Wien und habe ein Problem mit meinem Mobilfunkvertrag. Ich habe diesen Vertrag bereits im Jahr 2013 abgeschlossen, also noch vor den großen Änderungen im Konsumentenschutzgesetz im Juni 2014. Damals war alles ganz normal, aber jetzt gibt es Streit mit meinem Anbieter. Mein Anbieter behauptet plötzlich, dass neue Regeln und Bestimmungen gelten, die für mich auch rückwirkend gelten sollen, weil sich die Gesetzeslage geändert hat. Ich habe schon versucht, das mit der Hotline zu klären, aber die meinten nur, dass die alten Paragraphen nicht mehr zählen und ich mich an die neuen Bedingungen halten muss. Ich bin mir jetzt total unsicher, ob das überhaupt rechtens ist. Gilt für meinen Vertrag, den ich vor dem 13. Juni 2014 unterschrieben habe, wirklich noch die alte Rechtslage, oder muss ich mich jetzt nach den neuen Regeln richten, die erst später in Kraft getreten sind? Ich möchte wissen, ob mein alter Vertrag geschützt ist oder ob die Firma einfach die neuen, strengeren oder vielleicht auch für mich schlechteren Regeln auf mich übertragen darf, obwohl ich den Vertrag schon viel früher abgeschlossen habe.
Ausführliche Analyse
Für Ihren speziellen Fall bedeutet das Gesetz, dass Ihr Vertrag geschützt ist. Da Sie Ihren Mobilfunkvertrag bereits im Jahr 2013 abgeschlossen haben, fallen Sie unter die Übergangsregelung des Konsumentenschutzgesetzes.
Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass bestimmte Paragraphen, die mit der großen Änderung im Juni 2014 eingeführt wurden, nur für Verträge gelten, die erst ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Für die alten Verträge gibt es eine klare Ausnahme: "sie sowie §§ 5a, 5b, 26d und 30a in der bisherigen Fassung sind jedoch weiterhin auf vor dem 13. Juni 2014 geschlossene Verträge anzuwenden"[1]. Das bedeutet, dass die alten Regeln für Sie weiterhin gültig bleiben und Ihr Anbieter nicht einfach die neuen, strengeren oder für Sie schlechteren Bedingungen auf Ihren bestehenden Vertrag übertragen darf.
Zusätzlich gibt es Regelungen für Fälle, in denen es um Zahlungsverzug geht. Falls Ihr Streit mit dem Anbieter auch Zahlungen betrifft, gilt: "Auf Verträge, die vor dem 16. März 2013 geschlossen wurden, sind die bisherigen Bestimmungen weiter anzuwenden"[2]. Da Ihr Vertrag von 2013 ist, ist hier entscheidend, ob er vor oder nach dem 16. März 2013 abgeschlossen wurde. Wenn er nach diesem Datum, aber vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, bleiben die alten Bestimmungen für den Vertrag bestehen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass das Gesetz hier eine sogenannte Rückwirkungsverbot-Funktion hat. Das Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu wahren, damit Kunden sich auf die Bedingungen verlassen können, die sie beim Unterschreiben akzeptiert haben. Der Anbieter kann die Rechtslage nicht einseitig zu Ihrem Nachteil ändern, nur weil sich das Gesetz geändert hat.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesgesetzen auch spezifische Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder andere europäische Richtlinien relevant sein könnten.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Konsumentenschutzgesetz § Konsumentenschutzgesetz § 41a — § 41a
"sie sowie §§ 5a, 5b, 26d und 30a in der bisherigen Fassung sind jedoch weiterhin auf vor dem 13. Juni 2014 geschlossene Verträge anzuwenden"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Konsumentenschutzgesetz § Konsumentenschutzgesetz § 41a — § 41a
"Auf Verträge, die vor dem 16. März 2013 geschlossen wurden, sind die bisherigen Bestimmungen weiter anzuwenden"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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