Ab wann gelten die neuen Regeln für meine Arbeitszeiten?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 27. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, die neuen Regeln treten tatsächlich bereits am 1. Jänner 2016 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Kollegen in der Werkstatt ab dem ersten Tag des neuen Jahres nach den neuen Bestimmungen arbeiten müssen.

Die Situation

Ich arbeite seit ein paar Jahren in einem Betrieb in Wien und mein Chef hat mir vor Kurzem erzählt, dass sich bei den Regeln für unsere Arbeitszeiten und die Pausen etwas ändern wird. Wir sind eine Gruppe von etwa 15 Leuten in der Werkstatt und es geht darum, wie viele Stunden wir am Stück arbeiten dürfen und wie genau das mit den Ruhezeiten geregelt ist. Mein Chef meinte, dass es da neue gesetzliche Bestimmungen gibt, die wir ab einem ganz bestimmten Datum im Jahr 2016 beachten müssen. Ich bin jetzt total verunsichert, weil wir gerade mitten in der Planung für das nächste Jahr stecken und ich nicht genau weiß, ob die alten Regeln noch bis Ende Dezember gelten oder ob wir schon ab dem ersten Tag im neuen Jahr nach den neuen Vorgaben arbeiten müssen. Ich habe schon im Betriebsratszimmer nachgefragt, aber dort war auch niemand, der mir eine klare Antwort geben konnte, ob diese Änderungen wirklich schon mit dem 1. Jänner 2016 wirksam werden. Kann mir jemand sagen, ab welchem exakten Zeitpunkt diese neuen Vorschriften für uns in Österreich verpflichtend sind, damit wir unseren Dienstplan nicht falsch machen?

Ausführliche Analyse

Die Antwort auf Ihre Frage ist eindeutig: Die Änderungen an den Vorschriften für Ihre Arbeitszeiten und Ruhezeiten sind ab dem 1. Jänner 2016 verpflichtend. Das Gesetz legt für bestimmte Paragrafen genau fest, wann die neuen Fassungen gültig werden.

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz gilt für die von Ihnen angesprochenen Änderungen: "§ 12, § 15 Abs. 1a, § 15d, § 19d Abs. 2a, § 20 Abs. 1, § 20b Abs. 1 und 6, § 26 Abs. 2a, § 27 Abs. 3 sowie § 28 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft"[1]. Das bedeutet, dass die alten Regeln mit dem Ende des Jahres 2015 auslaufen und die neuen Vorgaben ab dem ersten Moment des neuen Jahres gelten.

Da Ihr Chef die Änderungen im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten und Ruhezeiten erwähnt hat, sind diese spezifischen Paragrafen (wie etwa § 20 oder § 28) für Ihren Betrieb in Wien maßgeblich. Sie müssen also sicherstellen, dass Ihr Dienstplan für das Jahr 2016 von Anfang an die neuen gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten berücksichtigt.

Es gibt keine Übergangsfrist bis Ende Dezember; die neue Rechtslage ist ab dem 1. Jänner 2016 voll wirksam[1]. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesem Bundesgesetz auch Kollektivverträge (Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) oder individuelle Arbeitsverträge gelten können, die eventuell noch strengere Regeln für Ihre Werkstatt vorsehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unsicherheit im Betriebsratszimmer unbegründet war: Der Stichtag ist der 1. Jänner 2016.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § Arbeitszeitgesetz § 34 — Inkrafttreten von Novellen
"§ 12, § 15 Abs. 1a, § 15d, § 19d Abs. 2a, § 20 Abs. 1, § 20b Abs. 1 und 6, § 26 Abs. 2a, § 27 Abs. 3 sowie § 28 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft."
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Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § Arbeitszeitgesetz § 34 — Inkrafttreten von Novellen
"treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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