Bekomme ich während der Trennung schon Geld vom Ex, wenn wir noch nicht geschieden sind?
Kurzfassung
Ja, Sie haben höchstwahrscheinlich bereits jetzt einen Anspruch auf Unterhalt. Da das Gericht bereits ein Trennungsurteil mit einem Schuldausspruch gegen Ihren Ex-Mann gefällt hat, gelten für die Zeit der Trennung dieselben Regeln wie für eine Scheidung.
Die Situation
Wir leben jetzt seit etwa acht Monaten in Österreich getrennt, nachdem wir uns im letzten Sommer offiziell getrennt haben. Mein Ex-Mann und ich sind zwar rechtlich noch verheiratet, aber das Gericht hat schon ein Urteil zur Trennung gefällt. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass er die Trennung durch sein Verhalten verschuldet hat, während ich eigentlich keine Schuld trage. Ich arbeite momentan nur in Teilzeit und verdiene gerade einmal 950 Euro im Monat, was kaum reicht, um meine Miete und die Lebenshaltungskosten zu decken. Er verdient hingegen über 3.500 Euro netto. Ich habe schon versucht, mit ihm direkt darüber zu reden, dass er mir monatlich zumindest 600 Euro als Unterstützung überweisen soll, aber er weigert sich strikt und sagt, dass ich erst Geld verlangen kann, wenn die Scheidung durch ist. Da wir in Wien wohnen, wollte ich wissen, ob ich rechtlich gesehen schon jetzt Anspruch auf Unterhalt habe, auch wenn wir noch nicht offiziell geschieden sind, besonders weil im Trennungsurteil schon klar steht, dass er schuld am Ende der Beziehung ist. Reicht dieser Schuldausspruch aus, damit ich jetzt schon Geld sehen kann?
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation ist die Rechtslage recht klar. Da Sie bereits ein gerichtliches Trennungsurteil haben, in dem festgestellt wurde, dass Ihr Ex-Mann die Trennung verschuldet hat, können Sie Unterhalt verlangen. Das Gesetz sieht vor, dass für die Leistung des Unterhalts getrennter Ehegatten "für die Zukunft die Vorschriften dieses Gesetzes über den Unterhalt geschiedener Ehegatten"[1] gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die Regeln für den Unterhalt nach einer Scheidung auch schon während der Trennungsphase anwendbar sind.
Ein entscheidender Punkt in Ihrem Fall ist der bereits erfolgte Schuldausspruch. Das Gesetz besagt, dass "der im Trennungsurteil enthaltene Schuldausspruch zugrunde zu legen"[1] ist. Da das Gericht bereits entschieden hat, dass er schuld ist und Sie schuldlos, ist die Grundlage für Ihren Unterhaltsanspruch gelegt. Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Ehegatte dem anderen zahlt, um dessen Lebensunterhalt zu sichern.
Da Ihr Einkommen mit 950 Euro sehr gering ist und der Verdienst Ihres Ex-Mannes mit über 3.500 Euro deutlich höher liegt, besteht eine finanzielle Diskrepanz, die den Anspruch untermauert. Die Behauptung Ihres Ex-Mannes, Sie müssten warten, bis die Scheidung endgültig durch ist, entspricht nicht der gesetzlichen Regelung für getrennte Ehegatten.
Es bleibt jedoch zu prüfen, ob die von Ihnen geforderten 600 Euro Euro im Verhältnis zu seinen Bedürfnissen und seinem Vermögen als angemessen (billig) angesehen werden. Die genaue Höhe wird oft durch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Bedürfnisse beider Parteien bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen allgemeinen Regeln auch spezifische Vereinbarungen in Eheverträgen oder lokale Regelungen bestehen können.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Ehegesetz § Ehegesetz § 111 — § 111
"Für die Leistung des Unterhalts getrennter Ehegatten gelten, wenn darüber nichts vereinbart worden ist, für die Zukunft die Vorschriften dieses Gesetzes über den Unterhalt geschiedener Ehegatten. Dabei ist der im Trennungsurteil enthaltene Schuldausspruch zugrunde zu legen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Ehegesetz § Ehegesetz § 109 — § 109
"Die Trennung der Ehe dem Bande nach ... gilt als Scheidung der Ehe nach den Vorschriften dieses Gesetzes."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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