Was muss ich tun, wenn meine Aufenthaltskarte verloren gegangen ist?
Kurzfassung
Ja, Sie müssen den Verlust Ihrer Aufenthaltskarte sofort der Behörde melden. Sie können eine neue Karte beantragen, die dieselbe Gültigkeit und denselben Umfang wie Ihre verlorene Karte hat.
Die Situation
Hallo, ich brauche dringend Hilfe in einer blöden Situation hier in Wien. Ich bin vor zwei Jahren nach Österreich gezogen und habe alle meine Papiere ganz ordentlich verstaut. Aber jetzt ist vor drei Tagen etwas Schreckliches passiert: Ich war im Prater unterwegs und habe festgestellt, dass meine Geldbörse weg ist. Darin war leider auch meine gesamte Aufenthaltskarte, die mir hier mein Aufenthaltsrecht sichert. Ich war sofort bei der Polizei, um den Verlust zu melden, und habe dort auch eine Bestätigung bekommen, dass die Tasche weg ist. Ich habe jetzt schon versucht, bei der MA35 anzurufen, aber ich hänge da ständig in der Warteschleife und bekomme keine klare Antwort. Ich habe totale Panik, dass ich jetzt Probleme bekomme oder mein Status in Österreich gefährdet ist, weil ich das Dokument nicht mehr habe. Muss ich das dem Amt sofort melden, auch wenn ich die Bestätigung von der Polizei schon habe? Und wie läuft das jetzt ab, damit ich eine neue Karte bekomme? Kann ich die alte Karte mit dem gleichen Ablauf und der gleichen Gültigkeit einfach nachbestellen oder muss ich jetzt alles neu beantragen und extra viel Geld bezahlen?
Ausführliche Analyse
Es ist wichtig, dass Sie keine Panik haben, aber Sie müssen jetzt handeln. Da Sie Ihre Aufenthaltskarte im Prater verloren haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Behörde (in Ihrem Fall der MA35) zu melden. Das Gesetz schreibt vor: "Den Verlust und die Unbrauchbarkeit eines Aufenthaltstitels ... hat der Fremde der Behörde unverzüglich zu melden"[1]. Das bedeutet, dass Sie den Verlust ohne unnötige Verzögerung melden müssen, auch wenn Sie bereits eine Bestätigung der Polizei haben.
Was Ihre Sorge bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus angeht: Der Verlust des physischen Dokuments gefährdet nicht automatisch Ihr Recht, in Österreich zu bleiben. Sie können eine neue Karte erhalten, die genau die gleichen Rechte und die gleiche Dauer wie Ihre alte Karte hat. Das Gesetz besagt: "Auf Antrag sind die Dokumente mit der ursprünglichen Geltungsdauer und im ursprünglichen Berechtigungsumfang ... neuerlich auszustellen"[1]. Sie müssen also nicht alles komplett neu beantragen, sondern können lediglich die Erneuerung des Dokuments verlangen.
Bezüglich der Kosten oder spezieller Gebühren für die Ersatzkarte oder ob zusätzliche Dokumente nötig sind, lassen die bereitgestellten Gesetzestexte keine eindeutige Aussage zu. Es ist daher nicht abschließend geklärt, ob zusätzliche Gebühren anfallen oder ob Sie weitere Nachweise erbringen müssen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesvorschriften auch lokale Verwaltungsrichtlinien der Stadt Wien gelten können, die Sie prüfen sollten.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19 — Allgemeine Verfahrensbestimmungen
"Den Verlust und die Unbrauchbarkeit eines Aufenthaltstitels ... hat der Fremde der Behörde unverzüglich zu melden. Auf Antrag sind die Dokumente mit der ursprünglichen Geltungsdauer und im ursprünglichen Berechtigungsumfang ... neuerlich auszustellen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19 — Allgemeine Verfahrensbestimmungen
"so hat die Behörde die Herstellung einer Aufenthaltstitelkarte zu beauftragen und diese auszufolgen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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