Darf ich ein Bußgeld zahlen, wenn das Verkehrszeichen vor meiner Haustür schon uralt aussieht?
Kurzfassung
Es kommt darauf an, ob das Schild durch seine schlechte Beschaffenheit nicht mehr erkennbar ist. Allein die Tatsache, dass es alt oder veraltet ist, macht es nicht automatisch ungültig.
Die Situation
Ich wohne in einem kleinen Dorf in der Steiermark und bin gestern auf dem Heimweg von der Arbeit nach einem Fehler geblitzt worden. Das Problem ist, dass das Verkehrszeichen, das mir die Fahrtrichtung verbietet, schon seit gefühlt 20 Jahren genau an derselben Stelle steht. Es ist total verblichen, rostig und sieht überhaupt nicht mehr so aus wie die modernen Schilder, die man heute in der Stadt sieht. Ich habe mir das Schild genau angeschaut und finde, dass es eigentlich ganz anders aussieht als die Schilder, die man jetzt überall neu aufstellt. Ich habe schon versucht, mit meinem Nachbarn darüber zu reden, der schon ewig dort lebt, und er meint auch, dass das Ding schon ewig so steht und eigentlich schon längst hätte ausgetauscht werden müssen. Jetzt habe ich Angst, dass ich die Strafe zahlen muss, obwohl das Schild ja eigentlich gar nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. Wenn die Gemeinde die Schilder doch eigentlich bis Ende 2015 durch neue ersetzen musste, wenn sie sie neu aufstellt, gilt das alte Schild dann überhaupt noch als gültig für ein Strafmaß? Ich bin mir total unsicher, ob das Bußgeld rechtens ist, wenn das Schild technisch gesehen veraltet ist.
Ausführliche Analyse
In Ihrem Fall ist die entscheidende Frage, ob das Schild trotz seines Alters noch eindeutig als Verkehrszeichen erkennbar ist. Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor, um alte Schilder durch neue zu ersetzen.
Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Schilder, die nicht den aktuellen Bestimmungen entsprechen, bei einer Neuanbringung oder spätestens bis zum 31. Dezember 2015 durch neue Schilder ersetzt werden[1]. Das bedeutet konkret: "Straßenverkehrszeichen, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes... nicht entsprechen, sind... spätestens aber bis 31. Dezember 2015, durch Straßenverkehrszeichen nach diesem Bundesgesetz zu ersetzen"[1]. Die Frist für den Austausch solcher Schilder ist also bereits vor Jahren abgelaufen.
Allerdings bedeutet das Verstreichen dieser Frist nicht automatisch, dass das Schild seine rechtliche Wirkung verloren hat. Wenn das Schild zwar alt, verblichen oder rostig ist, aber für einen durchschnittlichen Autofahrer immer noch klar als das Verbot der Fahrtrichtung erkennbar ist, bleibt es gültig. Ein Bußgeld (eine Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit) kann also rechtmäßig sein, wenn die Bedeutung des Schildes trotz des schlechten Zustands klar war.
Zuvor gab es bereits eine andere Frist für ältere Schilder. Diese besagte, dass Schilder, die nicht den Bestimmungen der Fassung von 2002 entsprachen, spätestens bis zum 31. Dezember 2005 ersetzt werden mussten[2].
Es bleibt also unklar, ob das Schild in Ihrem Dorf so stark beschädigt ist, dass es seine Funktion als Warnung oder Verbot nicht mehr erfüllen kann. Wenn das Schild so verblichen ist, dass man die Form oder das Symbol nicht mehr erkennt, könnte die Rechtsgültigkeit angezweifelt werden. Wenn es aber nur "alt aussieht", aber die Botschaft klar ist, müssen Sie die Strafe wahrscheinlich zahlen.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Straßenverkehrsordnung 1960 § Straßenverkehrsordnung 1960 § 104 — § 104. Übergangsbestimmungen.
"Straßenverkehrszeichen, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2005 nicht entsprechen, sind bei einer allfälligen Neuanbringung, spätestens aber bis 31. Dezember 2015, durch Straßenverkehrszeichen nach diesem Bundesgesetz zu ersetzen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Straßenverkehrsordnung 1960 § Straßenverkehrsordnung 1960 § 104 — § 104. Übergangsbestimmungen.
"Straßenverkehrszeichen, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 nicht entsprechen, sind bei einer allfälligen Neuanbringung, spätestens aber bis 31. Dezember 2005, durch Straßenverkehrszeichen nach diesem Bundesgesetz zu ersetzen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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