Darf ich in einer engen Wohnstraße in Wien einfach wenden?
Kurzfassung
Das Wenden ist nur erlaubt, wenn Sie niemanden gefährden oder behindern. Da der nachfolgende Fahrer bremsen musste, haben Sie in dieser Situation wahrscheinlich gegen das Gesetz verstoßen.
Die Situation
Ich wohne in Wien und hatte gestern, am Dienstag gegen 17:30 Uhr, eine ziemlich blöde Situation. Ich war mit dem Auto unterwegs und wollte eigentlich nur schnell zu einem Freund, der nur zwei Straßen weiter wohnt. Da die Straße, in der ich gerade gefahren bin, eine Einbahnstraße ist, wollte ich einfach an der nächsten Kreuzung wenden, um nicht den ganzen Umweg über die Hauptstraße fahren zu müssen. Es war zu diesem Zeitpunkt zwar schon recht viel Verkehr in der Gegend, aber ich hatte das Gefühl, dass ich genug Platz habe. Während ich gerade am Lenkrad gedreht habe, kam ein anderes Auto von hinten und musste kurz bremsen, weil ich plötzlich quer auf der Fahrbahn stand. Der Fahrer hat mich ziemlich böse angeschaut und angefahren, dass ich das so einfach machen kann, obwohl da andere Leute fahren. Ich habe dann sofort versucht, die Situation zu klären, aber ich bin mir jetzt unsicher, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, wenn man niemanden direkt behindert oder gefährdet. Muss ich in so einer Situation immer jemanden draußen stehen lassen, der mir hilft, oder darf ich das alleine machen, solange genug Platz ist?
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation am Dienstag gegen 17:30 Uhr war das Wenden rechtlich problematisch. Das Gesetz erlaubt das Umkehren eines Fahrzeugs nur unter einer ganz bestimmten Bedingung: "Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden"[1]. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass niemand durch Ihr Manöver in seiner Fahrt gestört wird oder in eine Gefahrensituation gerät.
Da der Fahrer des nachfolgenden Autos bremsen musste, weil Sie plötzlich quer auf der Fahrbahn standen, liegt eine Behinderung vor. Eine Behinderung bedeutet im Straßenverkehr, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Fahrt nicht mehr ohne Einschränkung oder Verzögerung fortsetzen kann. Da Sie die Situation alleine durchgeführt haben, ohne sicherzustellen, dass der Weg frei ist, haben Sie gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen.
Zudem gibt es Regeln für das Einbiegen und Manövrieren auf Kreuzungen. Wenn Sie sich auf einer Fahrbahn bewegen, müssen Sie sicherstellen, dass dies ohne Beeinträchtigung anderer möglich ist[2]. In Ihrem Fall war der Platz zwar gefühlt ausreichend, aber die tatsächliche Reaktion des anderen Fahrlers zeigt, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war.
Ob Sie jemanden zum Einweisen benötigen, hängt von der Verkehrssicherheit ab. Das Gesetz schreibt vor: "Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen"[1]. In einer engen Wohnstraße mit viel Verkehr ist es oft ratsam, eine zweite Person zur Hilfe zu nehmen, um die Übersicht zu behalten.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Straßenverkehrsordnung auch lokale Verordnungen der Stadt Wien oder spezifische Verkehrszeichen vor Ort gelten können, die das Wenden in bestimmten Straßen komplett verbieten.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Straßenverkehrsordnung 1960 § Straßenverkehrsordnung 1960 § 14 — § 14. Umkehren und Rückwärtsfahren.
"Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Straßenverkehrsordnung 1960 § Straßenverkehrsordnung 1960 § 13 — § 13. Einbiegen, Einfahren und Ausfahren.
"Der Lenker eines Fahrzeuges darf den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Straßenverkehrsordnung 1960 § Straßenverkehrsordnung 1960 § 14 — § 14. Umkehren und Rückwärtsfahren.
"Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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