Darf ich auf dem Binnenschiff länger arbeiten als normal erlaubt?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 5. November 2026

Kurzfassung

Es kommt darauf an, ob es spezielle Rechtsverordnungen oder Tarifverträge gibt, die für die Binnenschifffahrt gelten. Grundsätzlich gelten für Sie die normalen Regeln des Arbeitszeitgesetzes, sofern keine speziellen Ausnahmen für die Schifffahrt beschlossen wurden.

Die Situation

Ich arbeite seit etwa drei Jahren als Besatzungsmitglied auf einem Frachtschiff auf dem Rhein hier in Deutschland. Seit Anfang letzten Monats gibt es bei uns auf dem Schiff massive Probleme mit den Arbeitszeiten. Mein Chef hat uns gesagt, dass wir wegen der aktuellen Auftragslage und der engen Fahrpläne viel länger schuften müssen, als es eigentlich im normalen Arbeitszeitgesetz steht. Er meinte, dass auf einem Schiff die Regeln sowieso anders sind, weil man ja quasi ständig an Bord ist und die Arbeit sich nicht so einfach auf den Landweg übertragen lässt. Letzte Woche musste ich zum Beispiel drei Tage hintereinander fast 14 Stunden am Stück arbeiten, ohne dass ich eine vernünftige Ruhepause bekommen habe, was mich körperlich echt fertig macht. Ich habe schon versucht, das Gespräch mit dem Schiffsführer zu suchen und habe ihm erklärt, dass ich mich extrem erschöpft fühle, aber er hat mich nur abgewimmelt mit dem Argument, dass das in der Binnenschifffahrt halt so läuft und es spezielle Regeln dafür gibt. Jetzt bin ich total verunsichert. Gibt es für uns Leute auf den Binnenschiffen wirklich Sonderregeln, die es erlauben, dass die normalen Grenzen für die tägliche Arbeitszeit oder die Ruhezeiten einfach ignoriert oder durch andere Vereinbarungen geändert werden können?

Ausführliche Analyse

In Ihrer Situation als Besatzungsmitglied auf einem Frachtschiff auf dem Rhein ist die Rechtslage nicht so einfach wie am Land. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung spezielle Regeln für die Binnenschifffahrt festlegen kann.

Das Gesetz besagt: "Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung ... abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes die Bedingungen für die Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern ... an Bord eines Fahrzeugs in der Binnenschifffahrt regeln"[1]. Das bedeutet, dass der Staat durch spezielle Verordnungen (das sind verbindliche Regeln, die vom Staat erlassen werden) die normalen Arbeitszeiten und Ruhepausen anpassen darf, um den besonderen Lebens- und Arbeitsbedingungen auf einem Schiff gerecht zu werden[1].

Wenn es jedoch keine solche spezielle Rechtsverordnung gibt, dann gilt für Sie das ganz normale Arbeitszeitgesetz[1]. In diesem Fall darf Ihr Chef Sie nicht einfach dazu verpflichten, 14 Stunden am Stück zu arbeiten, wenn dies die gesetzlichen Grenzen überschreitet. Zudem kann in manchen Fällen durch einen Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern) von den Regeln abgewichen werden, um der "Eigenart der Binnenschifffahrt Rechnung zu tragen"[1].

Ob die von Ihrem Chef behaupteten Sonderregeln in Ihrem konkreten Fall rechtmäßig sind, lässt sich ohne Kenntnis der spezifischen Verordnungen oder Ihres Arbeitsvertrags nicht abschließend sagen. Es ist unklar, ob für Ihren speziellen Schiffstyp oder Ihre Funktion bereits solche Ausnahmen durch die Bundesregierung oder durch einen Tarifvertrag festgelegt wurden.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 21 ArbZG — Beschäftigung in der Binnenschifffahrt
"Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung ... abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes die Bedingungen für die Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern, die als Mitglied der Besatzung oder des Bordpersonals an Bord eines Fahrzeugs in der Binnenschifffahrt beschäftigt sind, regeln"
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Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 21 ArbZG — Beschäftigung in der Binnenschifffahrt
"Soweit die Bundesregierung von der Ermächtigung des Absatzes 1 keinen Gebrauch macht, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes für das Fahrpersonal auf Binnenschiffen"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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