Wie lange darf ich als Flugbegleiter eigentlich am Stück arbeiten?
Kurzfassung
Es kommt darauf an, da für Sie als Flugbegleiter nicht das normale Arbeitszeitgesetz gilt, sondern spezielle Luftfahrtvorschriften. Die Standardregeln für Büroangestellte, wie die 10-Stunden-Grenze, werden in Ihrem Fall durch andere Regeln ersetzt.
Die Situation
Ich arbeite seit knapp zwei Jahren als Flugbegleiter bei einer großen Airline hier in Deutschland. Letzte Woche, also so um den 10. bis zum 14. Mai, hatten wir eine extrem stressige Woche mit vielen Langstreckenflügen. Mein Schichtplan sah vor, dass ich nachts um 2 Uhr morgens in Frankfurt starten sollte und wir dann nach Singapur fliegen. Nach der Landung und dem Service hatten wir dann kaum Pause, bevor es direkt weiterging. Mein Kollege meinte, dass wir eigentlich nach dem normalen Arbeitszeitgesetz nach 10 Stunden Feierabend machen müssten, aber mein Dienstplan sieht vor, dass wir insgesamt über 12 Stunden im Dienst sind, wenn man die Vorbereitungen und die Zeit am Boden mitrechnet. Ich habe schon mal bei unserem Betriebsrat nachgefragt, aber die haben mich nur vertröstet und gesagt, dass bei uns in der Luftfahrt andere Regeln gelten als bei einem normalen Bürojob. Jetzt bin ich total verunsichert, ob das alles so rechtens ist oder ob wir hier gegen unsere Ruhezeiten verstoßen. Ich weiß einfach nicht, welche Pausen mir nach so einem langen Flug in Singapur genau zustehen und ob die Standardregeln für normale Arbeitnehmer bei uns im Flugzeug überhaupt gelten oder ob es da eine spezielle Ausnahme gibt, die uns mehr Arbeit erlaubt.
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation als Flugbegleiter gelten andere Regeln als bei einem normalen Bürojob. Das Gesetz sieht vor, dass für Sie eine Ausnahme gilt: "Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen gelten anstelle der Vorschriften dieses Gesetzes über Arbeits- und Ruhezeiten die Vorschriften über Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät in der jeweils geltenden Fassung"[1]. Das bedeutet, dass die üblichen Regeln des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) für Ihre Arbeits- und Ruhezeiten nicht direkt anwendbar sind. Stattdessen bestimmen spezielle Luftfahrtverordnungen, wie lange Sie arbeiten dürfen und wie viel Pause Sie nach einem Flug nach Singapur benötigen.
Normalerweise sieht das Arbeitszeitgesetz bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Pause von "45 Minuten" vor[2]. Da Sie jedoch als Besatzungsmitglied gelten, greift diese Regelung nicht automatisch. Die speziellen Vorschriften der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät legen fest, welche Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten für Sie verbindlich sind. Ob Ihre 12-stündige Schicht und die anschließenden Pausen rechtmäßig sind, lässt sich allein anhand des Arbeitszeitgesetzes nicht beantworten, da dieses Gesetz für Ihren Beruf durch die Luftfahrtvorschriften ersetzt wird[1].
Es bleibt also unklar, ob Ihr Dienstplan rechtmäßig ist, solange die spezifischen Luftfahrtvorschriften nicht herangezogen werden. Die Aussagen Ihres Betriebsrates, dass in der Luftfahrt andere Regeln gelten, sind rechtlich gesehen korrekt, da das Gesetz hier eine Sonderregelung vorsieht.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 20 ArbZG — Beschäftigung in der Luftfahrt
"Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen gelten anstelle der Vorschriften dieses Gesetzes über Arbeits- und Ruhezeiten die Vorschriften über Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät in der jeweils geltenden Fassung."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 4 ArbZG — Ruhepausen
"45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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