Darf mein Chef mich an mehr als 10 Sonntagen im Jahr arbeiten lassen?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 5. November 2026

Kurzfassung

Es kommt darauf an, ob Ihr Freizeitpark rechtlich als eine der speziellen Einrichtungen gilt. Wenn ein Tarifvertrag dies erlaubt, können die freien Sonntage tatsächlich auf acht pro Jahr reduziert werden.

Die Situation

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem großen Freizeitpark hier in Bayern. Normalerweise weiß ich ja, dass man eigentlich genug freie Sonntage im Jahr haben sollte, damit man mal wieder was mit der Familie unternehmen kann. Aber jetzt gab es bei uns im Betrieb eine Besprechung letzte Woche, in der die Geschäftsleitung meinte, dass wir wegen der neuen Saisonplanung viel mehr Sonntage durcharbeiten müssen. Mein Chef hat ganz klar gesagt, dass wir in diesem Jahr nur noch an insgesamt acht Sonntagen komplett frei haben werden, weil der Tarifvertrag das angeblich so erlaubt. Ich habe mich schon bei ein paar Kollegen umgehört, aber die sind sich auch unsicher und sagen nur, dass das im Vertrag so stehen könnte. Ich habe versucht, nochmal in Ruhe mit meiner Abteilungsleitung zu reden, um zu klären, ob das wirklich stimmt, aber da wurde ich nur vertröstet. Jetzt mache ich mir echt Sorgen, weil ich eigentlich erwartet habe, dass ich mindestens zehn Sonntage im Jahr frei habe, um mich zu erholen. Ich weiß jetzt einfach nicht, ob die Firma das rechtens machen darf, wenn sie das so in ihren Vereinbarungen festgelegt hat, oder ob mir da eigentlich mehr freie Tage zustehen als die acht, die sie jetzt planen.

Ausführliche Analyse

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer mehr freie Sonntage haben sollten. Laut Gesetz "Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben"[1]. Das bedeutet, dass Sie normalerweise mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben müssen, um sich zu erholen.

In Ihrem Fall als Mitarbeiter in einem Freizeitpark gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme. Das Gesetz erlaubt es, durch einen Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern) die Anzahl der freien Sonntage zu verringern. Für bestimmte Betriebe, zu denen auch Freizeitparks zählen können, kann die Zahl auf "mindestens acht Sonntage"[2] reduziert werden. Ein Tarifvertrag ist eine kollektivrechtliche Vereinbarung, die Arbeitsbedingungen für eine ganze Gruppe von Arbeitnehmern festlegt.

Ob die Planung Ihres Chefs mit acht freien Sonntagen rechtens ist, hängt davon ab, ob Ihr Betrieb unter die speziellen Regelungen des § 12 ArbZG fällt und ob ein gültiger Tarifvertrag dies tatsächlich so vorsieht. Wenn Ihr Freizeitpark als eine der Einrichtungen gilt, die eine Reduzierung auf acht Sonntage zulassen, darf der Chef diese Regelung anwenden, sofern sie im Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung (eine Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) festgeschrieben ist[2].

Es bleibt in Ihrem Fall unklar, ob Ihr spezifischer Freizeitpark rechtlich genau die Art von Einrichtung ist, die eine Reduzierung auf acht Sonntage erlaubt, und ob der von Ihrem Chef erwähnte Tarifvertrag diese spezifische Klausel tatsächlich enthält. Wenn keine solche tarifliche Grundlage existiert, müssten Ihnen weiterhin 15 Sonntage zustehen.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 11 ArbZG — Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
"Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben."
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Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 12 ArbZG — Abweichende Regelungen
"In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage, im Rundfunk, in Theaterbetrieben, Orchestern sowie bei Schaustellungen auf mindestens acht Sonntage... zu verringern"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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