Darf mein Chef mich ständig über die Pausen und Arbeitszeiten hinaus schuften lassen?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 3. November 2026

Kurzfassung

Ja, das Verhalten Ihres Schichtleiters kann strafbar sein. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorsätzlich über die gesetzlichen Grenzen treibt und dadurch Ihre Gesundheit gefährdet, drohen ihm Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Die Situation

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelständischen Logistikunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Seit dem letzten Monat, also seit dem 1. Oktober, hat sich die Situation massiv verschlechtert. Mein Schichtleiter setzt mich fast jeden Tag dazu an, weit über die vereinbarten acht Stunden hinaus zu arbeiten, oft sind es 11 oder sogar 12 Stunden am Stück. Er sagt immer, dass wir 'kurz mal durchziehen' müssen, weil die Aufträge so viele sind. Was mich richtig fertig macht, ist, dass ich seit drei Wochen kaum noch eine richtige Pause von 30 Minuten bekomme, weil ständig neue Pakete reinkommen und ich sofort ran muss. Ich fühle mich körperlich total am Ende und habe schon richtige Schmerzen im Rücken bekommen. Ich habe das Thema schon zweimal beim Betriebsrat angesprochen und auch einmal direkt beim Chef versucht, das Gespräch zu suchen, aber er meinte nur, dass das eben jetzt so sei und ich mich nicht so anstellen solle. Ich frage mich jetzt, ob das rechtlich überhaupt noch okay ist, wenn er das so absichtlich macht, obwohl er weiß, dass ich körperlich am Limit bin, oder ob er sich damit strafbar macht, wenn er mich ständig so über die Grenzen treibt.

Ausführliche Analyse

In Ihrer Situation in dem Logistikunternehmen scheint ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorzuliegen. Wenn Ihr Schichtleiter Sie fast täglich 11 oder 12 Stunden arbeiten lässt und Ihnen die notwendigen 30 Minuten Pause verweigert, verletzt er die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer.

Das Gesetz sieht hierfür sogar Strafen vor. Laut dem Gesetz wird jemand bestraft, wenn er "vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet"[1]. Das bedeutet, wenn Ihr Chef absichtlich die Pausen weglässt oder die Arbeitszeiten massiv verlängert, obwohl er weiß, dass Sie körperlich am Ende sind und Rückenschmerzen haben, handelt er vorsätzlich. Ein vorsätzliches Handeln bedeutet, dass die Person weiß, was sie tut, und die Folgen in Kauf nimmt.

Zudem kann eine Strafe verhängt werden, wenn jemand die Regeln "beharrlich wiederholt"[1]. Da die Situation bei Ihnen bereits seit dem 1. Oktober besteht und Sie das Thema bereits beim Betriebsrat und dem Chef angesprochen haben, könnte man von einer beharrlichen Wiederholung sprechen. Eine beharrliche Wiederholung bedeutet, dass jemand eine Handlung immer wieder vorsätzlich oder trotz Warnung durchführt.

Die Strafen können laut Gesetz eine "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" sein[1]. Das Gesetz dient dazu, Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen.

Es bleibt jedoch rechtlich unklar, ob die Handlungen Ihres Schichtleiters bereits als vorsätzliche Gefährdung Ihrer Gesundheit eingestuft werden können, da dies eine genaue Prüfung der medizinischen Folgen und der Absicht des Schichtleiters erfordert. Zudem ist nicht abschließend geklärt, ob die Regelungen durch andere Rechtsverordnungen ergänzt werden[2].

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesregeln auch lokale Arbeitsschutzvorschriften oder Tarifverträge gelten können, die Sie prüfen sollten.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 23 ArbZG — Strafvorschriften
"Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen 1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder 2. beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
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Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 24 ArbZG — Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
"Die Bundesregierung kann ... Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz erlassen."
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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