Darf mein Chef mich einfach sofort vor die Tür setzen?
Kurzfassung
Es kommt darauf an, ob Ihr Betrieb eine Massenentlassung durchführt. Wenn Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, die Entlassungen der Agentur für Arbeit anzuzeigen, darf er Sie nicht ohne deren Zustimmung sofort freistellen oder das Arbeitsverhältnis beenden.
Die Situation
Ich arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Betrieb in NRW und habe gestern die Nachricht bekommen, dass mein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Mein Chef hat mir gestern Nachmittag persönlich gesagt, dass ich ab sofort nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss und dass mein Vertrag bereits zum Ende dieser Woche ausläuft. Er meinte, dass die Entscheidung endgültig sei und ich mich nach neuen Jobs umsehen solle. Ich bin total verunsichert, weil ich eigentlich erst in zwei Monaten etwas Neues gefunden hätte. Ich habe bereits versucht, mit der Personalabteilung zu reden, aber die haben nur gesagt, dass die Kündigung rechtmäßig sei und ich mich nicht wehren könne. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt so schnell gehen darf. Muss der Arbeitgeber nicht erst irgendetwas bei der Arbeitsagentur melden oder eine Wartezeit einhalten, bevor ich wirklich weg bin? Kann ich vielleicht sogar noch ein paar Wochen weiterbezahlt bekommen, obwohl er sagt, ich müsse sofort aufhören? Ich weiß einfach nicht, ob ich jetzt sofort unterschreiben muss oder ob es eine Sperre gibt, die verhindert, dass ich von heute auf morgen ohne Geld dastehe.
Ausführliche Analyse
Ob Ihr Chef Sie einfach so sofort nach Hause schicken darf, hängt davon ab, ob sein Betrieb unter die Regeln für Massenentlassungen fällt. Wenn ein Betrieb eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern in kurzer Zeit entlässt, muss der Arbeitgeber dies der Agentur für Arbeit melden.
Gemäß § 17 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, „der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er... in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer... entläßt“[1]. Das bedeutet, wenn Ihr mittelständischer Betrieb in NRW gerade viele Kollegen gleichzeitig entlässt, muss er dies offiziell melden.
Falls diese Meldepflicht besteht, greift eine sogenannte Entlassungssperre. Das Gesetz besagt: „Entlassungen, die nach § 17 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam“[2]. Eine Entlassungssperre ist eine gesetzliche Wartezeit, die verhindert, dass Menschen ohne Vorwarnung und ohne finanzielle Absicherung arbeitslos werden.
In Ihrem Fall bedeutet das: Wenn Ihr Betrieb eine Massenentlassung plant, darf die Kündigung nicht einfach diese Woche wirksam werden, ohne dass die Agentur für Arbeit zugestimmt hat. Die Agentur kann sogar bestimmen, dass die Entlassung erst nach zwei Monaten wirksam wird[2].
Es bleibt jedoch unklar, ob Ihr spezieller Betrieb die Schwellenwerte für eine Massenentlassung erreicht. Wenn Sie der einzige Mitarbeiter sind, der entlassen wird, oder wenn der Betrieb insgesamt sehr klein ist, gelten diese speziellen Sperren nicht. Zudem ist nicht ersichtlich, ob Ihr Chef eine fristlose Kündigung (aus wichtigem Grund) ausspricht, denn „Das Recht zur fristlosen Entlassung bleibt unberührt“[1]. Eine fristlose Kündigung ist eine sofortige Trennung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, die nur bei schwerwiegenden Verstößen erlaubt ist.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Kündigungsschutzgesetz § § 17 KSchG — Anzeigepflicht
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er 1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Kündigungsschutzgesetz § § 18 KSchG — Entlassungssperre
"Entlassungen, die nach § 17 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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