Was kann ich tun, wenn mein Chef mich wegen meiner Herkunft ständig schlecht behandelt?
Die Situation
Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelständischen Logistikunternehmen in NRW. In den letzten drei Monaten ist die Situation leider immer schlimmer geworden. Mein direkter Vorgesetzter macht ständig dumme Bemerkungen über meine Herkunft und meine Sprache, auch wenn ich fließend Deutsch spreche. Letzte Woche, am 12. Oktober, ist es dann richtig eskaliert: Vor versammelter Mannschaft hat er mich vor allen Kollegen als 'den Ausländer' bezeichnet, nur weil ich eine Frage zum Dienstplan gestellt habe. Das war extrem demütigend. Ich habe bereits versucht, das unter vier Augen mit ihm zu klären, aber er hat mich nur ausgelacht und gesagt, ich solle mich nicht so anstellen. Ich habe auch schon mit einer Kollegin darüber gesprochen, die mich unterstützt, aber ich weiß nicht, wie ich offiziell gegen ihn vorgehen kann. Ich möchte nicht, dass das so weitergeht, aber ich habe auch Angst, dass ich danach meinen Job verliere oder mich niemand mehr im Team anrührt. Kann ich mich bei der Firma beschweren, ohne dass das direkt mein Arbeitsverhältnis gefährdet, und muss die Firma mir dann eigentlich eine Rückmeldung geben, was mit meiner Beschwerde passiert ist?
Kurzfassung
Ja, Sie haben das Recht, sich offiziell bei Ihrem Arbeitgeber zu beschweren, und die Firma muss Ihnen über das Ergebnis der Prüfung informieren. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Sie vor dieser Art von Benachteiligung zu schützen.
Ausführliche Analyse
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 13 AGG — Beschwerderecht
"Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 3 AGG — Begriffsbestimmungen
"Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 12 AGG — Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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