Darf mein Arbeitgeber mich wegen meiner Religion anders behandeln?
Die Situation
Ich arbeite seit über drei Jahren in einer mittelgroßen IT-Firma in Bayern. Seit Anfang letzten Jahres bin ich sehr gläubig und trage deshalb im Büro manchmal ein religiöses Symbol an meiner Kleidung. Letzte Woche, am 12. Oktober, hatte ich ein Gespräch mit meiner Abteilungsleiterin, Frau Müller. Sie hat mir ganz deutlich gesagt, dass ich dieses Symbol nicht mehr tragen darf, weil es laut ihrer Meinung nicht zum professionellen Erscheinungsbild der Firma passt und Kunden abschrecken könnte. Ich habe versucht, ihr zu erklären, dass mir das Symbol sehr wichtig ist und es niemanden stört, aber sie blieb hart und meinte, dass das Unternehmen das Recht habe, solche Regeln aufzustellen. Es geht nicht nur um das Symbol, sondern sie hat auch angedeutet, dass ich bei Beförderungen vielleicht nicht mehr die erste Wahl bin, wenn ich mich so verhalte. Ich habe mich jetzt schon zweimal an unseren Betriebsrat gewandt, aber die meinten erst mal nur, dass sie das prüfen müssen. Ich bin jetzt total verunsichert: Ist es überhaupt erlaubt, dass die Firma mir vorschreibt, was ich aus religiösen Gründen tragen darf oder nicht? Gibt es einen Grund, warum die Firma das machen darf, oder ist das einfach nur Diskriminierung?
Kurzfassung
Es kommt darauf an, ob die Firma einen sachlichen Grund für das Verbot des Symbols hat. Eine unterschiedliche Behandlung wegen Ihrer Religion ist nur erlaubt, wenn dafür ein rechtfertigender Grund vorliegt.
Ausführliche Analyse
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 20 AGG — Zulässige unterschiedliche Behandlung
"Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion... ein sachlicher Grund vorliegt."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 8 AGG — Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
"Eine unterschiedliche Behandlung... ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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