Was kann ich tun, wenn ich wegen meiner Herkunft bei der Arbeit schikaniert werde?
Die Situation
Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelgroßen Logistikunternehmen in NRW. Seit Anfang letzten Monats, also seit dem 1. Oktober, hat sich die Situation massiv verschlechtert. Mein direkter Vorgesetzter macht ständig dumme Bemerkungen über meinen Akzent und meine Herkunft vor den Kollegen. Letzte Woche, am 15. Oktober, ist es dann richtig eskaliert: Er hat mich vor versammelter Mannschaft als 'unfähig wegen seiner Wurzeln' bezeichnet und mir direkt gedroht, dass ich hier sowieso nicht lange bleiben werde, wenn ich mich nicht anpasse. Ich habe das Gespräch bereits am 20. Oktober gesucht und versucht, die Sache intern mit der Personalabteilung zu klären, aber dort wurde ich einfach nur abgewimmelt und man sagte mir, ich solle mich nicht so anstellen. Das Ganze belastet mich psychisch so sehr, dass ich kaum noch schlafen kann und mich jeden Morgen schlecht fühle. Ich möchte nicht einfach nur, dass er aufhört, sondern ich frage mich, ob ich auch irgendwie Geld für die psychische Belastung und den Stress bekommen kann, den er mir verursacht hat. Außerdem weiß ich nicht, wie viel Zeit ich noch habe, um offiziell etwas dagegen zu unternehmen, bevor es zu spät ist.
Kurzfassung
Ja, Sie haben rechtliche Möglichkeiten, gegen die Schikanen vorzugehen und unter Umständen Geld für Ihre psychische Belastung zu erhalten. Sie müssen Ihre Ansprüche jedoch innerhalb einer sehr kurzen Frist geltend machen.
Ausführliche Analyse
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 21 AGG — Ansprüche
"Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. ... Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. ... Ein Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 20 AGG — Zulässige unterschiedliche Behandlung
"Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der ... ein sachlicher Grund vorliegt."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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